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Planung der Ferien bei getrennten Eltern (Umgangsrecht)

8. Januar 2015 15:16 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo liebe Experten,

wir sind seit 7 Jahren getrennt, haben gemeinsames Sorgerecht für unsere beiden Kinder (13&10 Jahre), haben seit Jahren die Regelung Ferien, Feiertage und Weihnachten 50:50 zu teilen und die Regelung, dass die Kinder alle 14 Tage bei mir (Vater) sind. Im Prinzip alles OK.

Bei der Planung der Sommerferien hatte die Mutter der Kinder nun den Wunsch die ersten 3 Wochen zu nehmen, da der Kindergarten für ihre beiden weiteren kleineren Kinder zu dieser Zeit geschlossen hat. Dem bin ich nachgekommen.

Sie hat für sich entschieden die ersten 3 Wochen der Ferien in Urlaub zu fahren. Unsere älteste Tochter (13) möchte lieber mit den Pfadfindern in den ersten beiden Wochen weg fahren. In der letzten verbleibenden Woche (der ersten 3 Wochen) kann unsere Tochter gerne zu mir kommen, da ihre Mutter ja noch in Urlaub ist.

Ich hatte mir nun für uns drei (Vater&Kinder) als Reiseland Ägypten ausgesucht und bereits Flugtermine im Reise Büro besorgt. Die Mutter der Kinder möchte nun Einfluss auf meine Urlaubsplanung in den letzten 3 Wochen nehmen. Folgende Fragen habe ich:

1. Da für Ägypten eine Teilreisewarnung besteht möchte die Mutter nicht das wir dorthin fahren. Geplant ist ein reiner Hotelaufenthalt in einer Baderegion die von der Teilreisewarnung nicht betroffen ist. Muss ich das aus rechtlicher Sicht mit der Mutter abstimmen?
2. Wenn wir 3 Wochen wegfahren würde (was wir nicht machen) würde die Mutter ihre Tochter in den Sommerferien gar nicht sehen. Muss ich die Länge unseres Aufenthaltes in Ausland in den letzten 3 Wochen abstimmen?
3. Manche Reisetermine sind deutlich günstiger und angenehmer als Andere. Wir möchten (für beide Kinder OK) 14 Tage wegfahren. Somit sieht die Mutter ihre älteste Tochter nur eine Woche in den Sommerferien. Für unsere Tochter (13 Jahre) ist dies OK. Muss ich den genauen Termin unserer Urlaubsreise (in den vorher abgesprochenen 3 Wochen) mit der Mutter abstimmen?

Vielen Dank für eine neutrale Auskunft!

8. Januar 2015 | 15:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Da der Sommerurlaub dahingehend geplant ist, dass die Mutter die ersten drei Wochen mit den Kindern verbringt, während Sie die zweiten drei Wochen mit den Kindern in den Urlaub fahren, besteht zeitlich gesehen kein Hinderungsgrund, so wie von Ihnen geplant, zu verfahren. Einer Abstimmung mit der Mutter bedarf es für die Reise nach Ägypten aufgrund Ihrer Schilderung nicht.


2.

Wie der Urlaub aufzuteilen ist, bestimmen die Eltern und nicht die Kinder. Natürlich ist es sinnvoll, auf die persönlichen Interessen der Kinder Rücksicht zu nehmen. Da Sie die Kinder in den drei letzten Wochen der Sommerferien haben, ist es Sache der Mutter, eine Regelung bezüglich des Umgangs mit ihrer Tochter in den Sommerferien zu finden. Eine Veranlassung, die Dauer Ihres Aufenthalts im Ausland noch gesondert abzustimmen, sehe ich nicht.


3.

Sie haben bezüglich der Aufteilung der Ferien eine klare Regelung getroffen. Gegebenenfalls gibt es diesbezüglich auch eine gerichtliche Entscheidung. Wenn feststeht, dass die Mutter den Urlaub in den ersten drei Wochen der Sommerferien mit den Kindern verbringt und Sie in den zweiten drei Wochen, gibt es darüber hinaus nichts abzustimmen.


4.

Natürlich ist es zweckmäßig, sich soweit es irgend geht zu verständigen und dabei die Belange der Kinder zu berücksichtigen. Ob eine solche Verständigung letztlich möglich ist, hängt von den Eltern ab. In manchen Fällen klappt das hervorragend, in anderen Fällen ist eine Verständigung nahezu unmöglich. Im letztgenannten Fall müsste dann, sofern noch nicht geschehen, eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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