Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Da der Sommerurlaub dahingehend geplant ist, dass die Mutter die ersten drei Wochen mit den Kindern verbringt, während Sie die zweiten drei Wochen mit den Kindern in den Urlaub fahren, besteht zeitlich gesehen kein Hinderungsgrund, so wie von Ihnen geplant, zu verfahren. Einer Abstimmung mit der Mutter bedarf es für die Reise nach Ägypten aufgrund Ihrer Schilderung nicht.
2.
Wie der Urlaub aufzuteilen ist, bestimmen die Eltern und nicht die Kinder. Natürlich ist es sinnvoll, auf die persönlichen Interessen der Kinder Rücksicht zu nehmen. Da Sie die Kinder in den drei letzten Wochen der Sommerferien haben, ist es Sache der Mutter, eine Regelung bezüglich des Umgangs mit ihrer Tochter in den Sommerferien zu finden. Eine Veranlassung, die Dauer Ihres Aufenthalts im Ausland noch gesondert abzustimmen, sehe ich nicht.
3.
Sie haben bezüglich der Aufteilung der Ferien eine klare Regelung getroffen. Gegebenenfalls gibt es diesbezüglich auch eine gerichtliche Entscheidung. Wenn feststeht, dass die Mutter den Urlaub in den ersten drei Wochen der Sommerferien mit den Kindern verbringt und Sie in den zweiten drei Wochen, gibt es darüber hinaus nichts abzustimmen.
4.
Natürlich ist es zweckmäßig, sich soweit es irgend geht zu verständigen und dabei die Belange der Kinder zu berücksichtigen. Ob eine solche Verständigung letztlich möglich ist, hängt von den Eltern ab. In manchen Fällen klappt das hervorragend, in anderen Fällen ist eine Verständigung nahezu unmöglich. Im letztgenannten Fall müsste dann, sofern noch nicht geschehen, eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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