Folgender Sachverhalt: wir wohnen seit 20 Jahren mit meinen Eltern in einem Zweifamilienhaus in separaten Eigentumswohnungen, die beiden meinen Eltern gehören. Wir wollen das gesamte Haus als gemischte Schenkung übernehmen. Das heißt 1 Wohnung kaufen und damit den noch bestehenden Kredit übernehmen und die andere Wohnung als Schenkung übertragen bekommen.
Die Zusage der Bank haben wir. Vertragsunterzeichnung wird im kommenden Jahr sein.
Meine Frage nun: Wie kann man den Schenkungsvertrag gestalten, um nachträglich evtl. auftretende Pflichtteilsergänzungsansprüche der Geschwister (3 Geschwister) zu minimieren?
Mein Mann hat unsere bisher gemietete Wohnung selber in Eigenleistung ausgebaut und auch für den Erhalt der Hauses gesorgt. Kann man das der Schenkung gegenrechnen? Wobei die Schenkung der Wohnung allerdings zu 100% an mich geht (Tochter, da Schwiegersohn nicht so einen hohen Freibetrag bei der Schenkungssteuer hat).
Auf unsere Wohnung wird seitens der Bank auch eine Grundschuld eingetragen. Würde sich das auch auf die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs auswirken?
Würde die Auflage bei der Schenkung, meine Eltern im Bedarfsfall zu pflegen, den Wert der Schenkung auch reduzieren?
Meine Geschwister haben bis jetzt nichts dagegen. Ich will mich nur absichern, falls nach dem Tod eines Elternteils doch jemand seinen Erbanteil fordert und ich dann in finanzielle Schwierigkeiten gerate.
um eine detaillierte Antwort geben zu können, würde ich genaue Angaben über die genauen Werte und Beträge wissen. Nach meiner Erfahrung wird Ihnen Ihr Notar in dieser Angelegenheit kompetent zur Seite stehen ohne das hier weitere Gebühren anfallen. Am besten fragen Sie diesbezüglich einen Notar vor Ort.
Auch die Auflage kann in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Bei der Bewertung dürfte ggf. auch das Notariat behilflich sein, wobei dies im Erbfall dennoch zu Streit führen könnte. Gleiches gilt meines Erachtens für die Eigenleistungen.
Zusammengefasst gesagt, sind alle ihre Punkte durchaus möglich. Es stellt sich lediglich die Frage, wie die einzelnen Punkte finanziell zu bewerten sind. Frühzeitige Dokumentation - mit Hilfe des Notars - ist deshalb wichtig.
Da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, wäre auch ein Wohnrecht für eine der Wohnungen denkbar, sofern dies vonseiten Ihrer Eltern gewollt ist.
Am effektivsten wäre ein langes Leben der beschenkten, da der Pflichteilergänzungsanspruch mit jedem weiteren Jahr um 1/10 sinkt.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Eltern alles Gute.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne, auch telefonisch, zur Verfügung.