Sehr geehrter Fragesteller,
um eine detaillierte Antwort geben zu können, würde ich genaue Angaben über die genauen Werte und Beträge wissen. Nach meiner Erfahrung wird Ihnen Ihr Notar in dieser Angelegenheit kompetent zur Seite stehen ohne das hier weitere Gebühren anfallen. Am besten fragen Sie diesbezüglich einen Notar vor Ort.
Auch die Auflage kann in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Bei der Bewertung dürfte ggf. auch das Notariat behilflich sein, wobei dies im Erbfall dennoch zu Streit führen könnte. Gleiches gilt meines Erachtens für die Eigenleistungen.
Zusammengefasst gesagt, sind alle ihre Punkte durchaus möglich. Es stellt sich lediglich die Frage, wie die einzelnen Punkte finanziell zu bewerten sind. Frühzeitige Dokumentation - mit Hilfe des Notars - ist deshalb wichtig.
Da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, wäre auch ein Wohnrecht für eine der Wohnungen denkbar, sofern dies vonseiten Ihrer Eltern gewollt ist.
Am effektivsten wäre ein langes Leben der beschenkten, da der Pflichteilergänzungsanspruch mit jedem weiteren Jahr um 1/10 sinkt.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Eltern alles Gute.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne, auch telefonisch, zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt
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