Nachricht: Sehr geehrte Fragestellerin, wenn Sie wirklich sicher sein wollen, dass das Kind bis zur Volljährigkeit bei Ihnen lebt, dann brauchen Sie eine offizielle Entscheidung. Das formlose Schreiben der Mutter ist sicherlich ein Indiz, dass der Junge bei Ihnen leben soll. Entweder sind Sie damit wieder als Pflegefamilie aktiv, d.h. es müsste wiederum das Jugendamt eingeschaltet werden, das dann den Verbleib des Jungen bei Ihnen anordnet. Es gibt auch die Möglichkeit, das das Familiengericht gerichtliche Maßnahmen über den Verbleib des Jungen trifft, d.h. ebenfalls anordnet, dass der Junge bei Ihnen leben kann. Dem Jungen kann auch für ein solches Verfahren ein Anwalt, der dann im Rahmen der Prozesskostenhilfe vom Staat entlohnt wird, beigeordnet werden. Das Familiengericht muss von Amts wegen handeln, wenn es für das Wohl des Kindes dringend erforderlich ist, d.h. das Kindeswohl ansonsten gefährdet ist. Der Junge hat in jedem FAll ein Mitsprachrechte,bei seinem Alter ist sein Willen entscheidungserheblich und nicht zu übergehen. Sollte es ein Gerichtsvefahren geben, so muss der Junge angehört werden.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wird das Jugendamt nicht ohnehin zwangsläufig eingeschaltet, wenn es bei der Mutter zur Zwangsräumung kommt?
mfg
Ich denke nicht, das dies zwangsläufig der Fall sein wird. Das kann ich Ihnen aber leider nicht eindeutig sagen.
Ich wünsche Ihnen viel ERfolg