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'Pflegekind'

12. Januar 2007 10:11 |
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Familienrecht


Seid einigen Wochen haben wir einen 16-jährigen Jungen in unsere Familie aufgenommen.
Er lebte seit ca. einem Jahr bei seiner Mutter, die auch das Sorgerecht hat, war in der Vergangenheit aber schon mehrfach vom Jugendamt in Heime oder Pflegefamilien verbracht worden. Mit der Rückkehr zur Mutter und angesichts seines Alters hat das Jugendamt "den Fall" abgeschlossen.
Die Mutter ist schwere Alkoholikerin; der Junge hat sein gesamtes Leben, angefangen von Geld, Essen, Kleidung, Schule selbst organisiert, damit das Jugenamt nicht wieder aktiv wird. Da der Mutter jetzt die Zangsräumung droht (und aus vielen anderen, menschlichen Gründen), haben wir ihm angeboten bei uns zu leben. Das tut er jetzt seit Dezember und allen geht es sehr gut damit. Wir haben von der Mutter allerdings bisher nur ein formloses Schreiben, in dem bestätigt wird, dass ihr Sohn mit ihrer Zustimmung bis auf weiteres bei uns wohnt, befürchten aber, dass die Mutter demnächst ganz abtaucht, d.h. für uns nicht mehr auffindbar ist.

Was können/müssen wir unternehmen, damit der Junge jetzt diese letzten zwei Jahre, bis er volljährig ist und auf eigenen Füssen steht, bei uns bleiben kann? Er selbst hat panische Angst vor dem Jugendamt. Sind seine Befürchtungen berechtigt, dass er keinerlei Einfluss auf deren Entscheidungen haben wird und unter Umständen gegen seinen Willen wo anders untergebracht wird?

Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im voraus!

Nachricht: Sehr geehrte Fragestellerin, wenn Sie wirklich sicher sein wollen, dass das Kind bis zur Volljährigkeit bei Ihnen lebt, dann brauchen Sie eine offizielle Entscheidung. Das formlose Schreiben der Mutter ist sicherlich ein Indiz, dass der Junge bei Ihnen leben soll. Entweder sind Sie damit wieder als Pflegefamilie aktiv, d.h. es müsste wiederum das Jugendamt eingeschaltet werden, das dann den Verbleib des Jungen bei Ihnen anordnet. Es gibt auch die Möglichkeit, das das Familiengericht gerichtliche Maßnahmen über den Verbleib des Jungen trifft, d.h. ebenfalls anordnet, dass der Junge bei Ihnen leben kann. Dem Jungen kann auch für ein solches Verfahren ein Anwalt, der dann im Rahmen der Prozesskostenhilfe vom Staat entlohnt wird, beigeordnet werden. Das Familiengericht muss von Amts wegen handeln, wenn es für das Wohl des Kindes dringend erforderlich ist, d.h. das Kindeswohl ansonsten gefährdet ist. Der Junge hat in jedem FAll ein Mitsprachrechte,bei seinem Alter ist sein Willen entscheidungserheblich und nicht zu übergehen. Sollte es ein Gerichtsvefahren geben, so muss der Junge angehört werden.

Rückfrage vom Fragesteller 12. Januar 2007 | 11:47

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wird das Jugendamt nicht ohnehin zwangsläufig eingeschaltet, wenn es bei der Mutter zur Zwangsräumung kommt?

mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Januar 2007 | 19:20

Ich denke nicht, das dies zwangsläufig der Fall sein wird. Das kann ich Ihnen aber leider nicht eindeutig sagen.
Ich wünsche Ihnen viel ERfolg

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