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Pfändungen

14. März 2006 14:32 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich bekomme neben der Grundsichrung von der ARGE Rhein-Sieg noch Übergangsgeld von der DRV in Höhe von 22,90€ täglich. Nach einem Verrechnungsersuchen der IKK und BFA werden diese 23€ komplett einbehalten.
Private Insolvenzverfahren lüft seit Januar 2004.

Ist das rechtens oder wie kann ich mich dagegen wehren?

14. März 2006 | 16:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Basis des dargestellten Sachverhaltes wie folgt.

Da in Ihrem Fall eine Privatinsolvenz erfolgt, hat der Treuhänder eine entsprechende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die zu erzielenden Einnahmen in welcher Form auch immer. Sie sollten daher dem Treuhänder den Sachverhalt mitteilen und ihn auf den Einbehalt hinweisen.

Möglicherweise besteht eine abgesonderter Befriedigungsanspruch der IKK und Bfa, was sich aber ohne entsprechende Unterlagen nicht nachprüfen läßt. Sie sollten den Treuhänder insoweit auf die Problematik hinweisen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

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