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'Patchworkfamilie'

19. November 2007 16:19 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich beabsichtige im kommenden Jahr mit meinem Lebensgefährten zusammen zu ziehen. Er ist verwitwet und hat eine 6jährige Tochter.
Ich selbst habe einen 14jährigen Sohn und eine 7jährige Tochter und bin geschieden. Da mein Lebensgefährte beruflich viel unterwegs ist, d.h. täglich mehrere hundert Kilometer im Auto zurück legen muss, mache ich mir Gedanken wie die rechtliche Situation aussieht, falls ihm etwas zustossen sollte.
Würde mir in diesem Falle das alleinige Sorgerecht für seine minderjährige Tochter zufallen oder wäre dies nur der Fall wenn wir verheiratet wären?
Ich selbst beabsichtige das alleinige Sorgerecht für meine eigenen Kinder durchzusetzen, da deren Vater sich von seinen Kindern los gesagt hat. Was wäre wenn mir etwas zustossen würde? Könnte mein Lebensgefährte dann Entscheidungen bezüglich meiner Kinder treffen?

Wäre es besser in diesem Falle verheiratet zu sein?
Wenn wir verheiratet wären, müsste ich dann das Kind meines Lebensgefährten adoptieren, damit ich offiziell sorgeberechtigt bin und umgekehrt?

Mit freundlichen Grüssen

Coffeina

19. November 2007 | 16:39

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


nur im Falle einer Heirat und einer Adoption hätte dann der überlebende Ehegatte das Sorgerecht.

Ansonsten würde das Sorgerecht auf die nächsten Verwandten übergehen, zu denen NICHT der Lebensgefährte oder Stiefvater, bzw. Lebensgefährtin/Stiefmutter gehört.

Das Gericht würde dann auf Antrag über das Sorgerecht entscheiden, wobei allerdings dann das Wohle des Kindes ausschlaggebend ist. Hat sich das Kind also in der Familie eingelebt und keinen Kontakt zu den Verwandten, wird dann das Gericht das Sorgerecht auf den überlebdenden Partner vermutlich übertragen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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