Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Rechtlich ist es selbstverständlich möglich, dass eine Tochter bei Ihnen, die andere bei der Mutter wohnt.
Allerdings werden Sie sich mit der Mutter einigen müssen, denn das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht wird Ihnen, wenn die Kinder ehelich sind, nur gemeinsam zustehen.
Können sich Eltern nicht einvernehmlich darüber einigen, bei wem die Kinder leben, muss das Familiengericht auf Antrag eines Elternteiles eine Entscheidung über den Lebensmittelpunkt und Aufenthaltsort der Kinder treffen. Dabei werden auch die Kinder angehört, denn die Entscheidung muss allein das Wohl der Kinder im Auge behalten. Gegebenenfalls wird auch das Jugendamt eine Stellungnahme abgeben.
Da ein solches Verfahren für die Kinder eine erhebliche Belastung darstellt, sollte eine familiengerichtliche Entscheidung immer nur die ultima ratio sein - eine Einigung ist unbedingt vorzuziehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt