Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Bereits die "vorgerichtliche Entscheidung", dass Sie den vollen Kindesunterhalt zu zahlen haben, obwohl Ihre Tochter fast die Hälfte der Zeit bei Ihnen ist, ist nicht sachgerecht, wenn auch formell gesehen in Ordnung.
Es ist davon auszugehen, dass Sie ohne anwaltliche Hilfe und/oder gerichtliche Hilfe hier nicht weiter kommen werden. Zunächst können Sie auch versuchen, mit Ihrer Ex mit Hilfe der Erziehungsberatungsstelle noch einmal ins Gespräch zu kommen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ob das etwas bringt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Sie sollten zunächst über einen Anwalt die Ex anschreiben und Ihre Vorstellungen vom Aufenthalt der Tochter klar schriftlich fixieren. Sie müssen darlegen, dass und warum Sie das klassische Wechselmodell wollen. Wenn das nichts bringt, sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Hierbei wird das Gericht alle Verfahrensbeteiligten anhören, auch das Kind. Für dieses wird ein sog. Verfahrenspfleger bestellt, meist ein Sozialpädagoge o.ä. (oder eine weibliche Person), die "Anwalt des Kindes" sein soll. Meist kommen diese zu beiden Elternteilen, sprechen mit diesen und auch jeweils mit dem Kind. Je älter dieses ist, desto mehr werden seine Äußerungen und Wünsche berücksichtigt. Maßgebend für die Entscheidung soll das Kindeswohl sein, welches das Gericht so ermitteln will. Auch in einem zu erwartenden Gerichtstermin wird da Kind noch einmal vom Richter/der Richterin selbst angehört. Hierbei soll niemand sonst anwesend sein.
Wenn wie hier aber ohnehin schon das Wechselmodell mit anderer Gewichtung praktiziert wird, sehe ich Chancen, auch eine 50 % Regelung durchzusetzen, vorausgesetzt, dass das Kind sich entsprechend positioniert.
Wie ich sehe, sind Sie ganz in der Nähe wohnhaft. Bei Interesse können Sie sich gerne bei mir melden zwecks gerichtlicher Vertretung.
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Nutzen Sie auch gerne die kostenlose Nachfragefunktion. Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt, Rechtsanwältin
Hallo, spielt es bei der Beurteilung eine Rolle, dass letztlich über meine Ex die Sozialkontakte für meine Tochter laufen und ich eher mit ihr viel "zu zweit" unternehme? Meine Ex nimmt auch die Arztbesuche war. Daher biete ich meiner Tochter in der Freizeit mehr und sie läuft bei mir "nicht nur nebenher". Danke und Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
das spielt schon eine Rolle, wobei das Ganze nicht wie ein Wettbewerb beurteilt wird. Sie sollten aber schon signalisieren, dass Sie auch bereit sind, die "verantwortungsvollen" Dinge wie Arztbesuche etc. zu gewährleisten, allein schon, um letztlich so der Kindesmutter mit derartigen Argumenten den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Und nochmal: Am wichtigsten ist die Anhörung des Kindes !
Gruß
Draudt
Rechtsanwältin