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Nießbrauchzahlung Anrechnung BaföG

26. Oktober 2017 18:02 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Guten Tag!

Folgender Sachverhalt:

Einnahmen aus Vermietung von Immobilien sollen mittels Zuwendungsnießbrauch an unsere Kinder übergehen.
Die Zahlungen aus dieser Nießbrauchvereinbarung sollen während ihres Studiums ihren Lebensunterhalt finanzieren. Beginn der Nießbrauchzahlung soll der Studienbeginn sein.
Würden diese Zahlungen bei der Berechnung des Bafög Anspruchs als eigenes Einkommen berücksichtigt werden?
Falls ja, gilt hier die Einkommensgrenze von ca. 450 Euro monatlich?

Danke für Ihre Nachforschung und Antwort!

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

es würde sich um eigenes Einkommen Ihrer Kinder im Sinne von § 21 Abs. 1 BAFöG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG handeln. Der monatliche Freibetrag jedes Kindes beträgt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 BAFöG 290,00 € (die Einkommensgrenze von 450,00 €/Monat bezieht sich auf das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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