unser Neuwagen (VW Touran, Diesel, derzeitiger km-Stand 2000) wurde am 10.1.07 angemeldet und hat nun innerhalb der letzten Woche zwei schwerwiegende Garantiefälle.
Können wir bzw. der Autohändler bereits jetzt einen Rücktritt/Wandlung vom Kaufvertrag beantragen?
anhand der mir zur Verfügung stehenden kurz Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Allein aufgrund des zweimaligen Auftretens eines Mangels in kurzer Folge kann auch bei einem Neuwagen nicht unmittelbar der Rücktritt vom Vertrag erfolgen.
Beim Rücktritt vom Vertrag handelt es sich um ein sekundäres Sachmängelrecht. Um zurücktreten zu können, müssen Sie zunächst dem Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung einräumen. Diese kann entweder in der Nachbesserung durch Reparatur oder unter besonderen Umständen in der Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges bestehen.
Ich weise Sie darauf hin, dass es bei entsprechenden Fällen keine schematische Lösung gibt. Welche Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können, sollte unbedingt im Einzelfall geprüft werden, da teilweise die Verhältnismäßigkeit entscheidend sein kann. Maßgeblich sind die konkreten Mängel. Ich empfehle Ihnen dringend, auch um die Beweismöglichkeiten zu prüfen und zu sichern, einen Anwalt vor Ort zu beauftragen.