Sehr geehrte Fragenstellerin,
die Nachlassverfügung mit Haftungserklärung ist einfach nur ein Instrument, um bei Erbschaften unter 5.000,00 € auch ohne Erbschein etc. das Geld schnell ausgezahlt wird.
Es befreit einen aber nicht von der Haftung gegenüber anderen Gläubigern der Erblasserin.
Der jur. Rat ist eindeutig: Schlagen Sie und Ihre Kinder bitte spätestens binnen 6 Wochen ab dem Todesafall das Erbe unter persönlichem Erscheinen beim Amtsgericht des Wohnsitzes oder einem Notar aus!
MfG
D. Saeger
- RA -
Antwort
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