Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Die Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass. Sie können daher von den Erben die Herausgabe der Summe verlangen. Nach Ihrer Schilderung haben Sie die Erbschaft allerdings angenommen und verwaltet. Eine Ausschlagung dürfte daher nicht mehr möglich sein.
Sie sollten in jedem Fall prüfen ob die Lebensversicherung auf das Konto des Erblassers zahlen durfte. Ist dies nicht der Fall, können Sie falls der Nachlass überschuldet ist und Ihnen eine Ausschlagung gelingt, von der Versicherung eine erneute Zahlung verlangen.
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Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Sehr geehrter Herr Krueckemeyer,
die Antwort hat jetzt gar nichts mit meiner Frage zu tun. Ich habe das Erbe noch nicht ausgeschlagen. Dafür hat man ja 6 Wochen Zeit. Es geht auch um die aktuelle Tatsache, dass die LV auf das Konto des Verstorbenen gezahlt wurde, ich damit die Schulden beglichen habe und mir dies über den Autoverkauf des Verstorbenen wieder reinholen möchte, ohne im Nachhinein Probleme zu bekommen.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können das Erbe nicht ausschlagen, wenn Sie die Erbschaft angenommen haben. Wenn Sie Schulden des Erblassers beglichen haben, die Miete gezahlt haben oder sein Eigentum (Auto) verkaufen, nehmen Sie die Erbschaft an. Eine Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich.
Sie können nicht die Auszahlung der Lebensversicherung nutzen um Verbindlichkeiten des Erblassers abzulösen, und dann einen wertmäßig gleichen Betrag in Anspruch nehmen ohne Erbe zu werden.
Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt