Sehr geehrte Ratsuchende,
da Ihre Tochter normal arbeitet und sich nicht in der Ausbildung befindet, müssen Sie derzeit auch keinen Unterhalt bezahlen.
Als Tipp darf ich Ihnen mitteilen, dass bei Volljährigen Kindern (in der Ausbildung) beide Elternteile Barunterhaltspflichtig sind, dass heißt, der Vater muss ebenfalls Unterhalt zahlen und nicht nur Sie alleine.
Sie sollten sich diesbezüglich ggf. bei einem Kollegen vor Ort nochmals eingehender beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Keller,
danke für Ihre rasche Antwort.
Der Vater ist Hartz4 Empfänger - wie soll er da Unterhalt zahlen?
Mit freundlichem Gruß
Zu Ihrer Nachfrage:
In diesem Fall kann der Vater natürlich keinen Unterhalt zahlen!
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller