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Muss der Zugewinn mit meinem Vater geteilt werden?

5. September 2006 18:24 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Bartels

Meine Mutter und mein Vater leben seit November 2003 getrennt. Mein Vater ist seit ca 1998 Alkoholiker und nach Entziehungskur und Kuraufenthalt 2002/2003 war keine Besserung in Sicht. Dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung folgten Bedrohungen und Nachstellungen. Dies wirkt sich auf den gesamten Freundes-, Familien- und Arbeitskreis meiner zwei Geschwister und Mutter aus, ich selber lebe im Ausland. Seit einem Jahr ist die Situation verhältnismäßig ruhig und meine Mutter und jüngste Schwester (20) fürchten die Drohungen meines Vater so sehr, dass meine Mutter bis heute noch nicht die Scheidung eingereicht hat.
Meine Frage: Würde meine Mutter in absehbarer Zeit erben muss der Zugewinn mit meinem Vater geteilt werden?

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Vermögen, dass ein Ehegatte aufgrund einer Erbschaft erhält fällt nicht in den Zugewinn und ist im Rahmen einer Scheidung der Ehe auch nicht zu berücksichtigen. Diese wirtschaftlich Folge schafft das Gesetz in der Form, dass während der Ehe ererbtes Vermögen dem Anfangsvermögen des betreffenden Ehegatten hinzugerechnet wird, § 1374 Abs. 2 BGB .

Ich hoffe die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg

FRAGESTELLER 30. September 2025 /5,0
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