Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Beispiel 1 kann ich bei den von Ihnen genannten Werten nicht nachvollziehen. Da in beiden Fällen der Wert des Immobilienvermögens die Schulden übersteigt, ist jeweils ein positiver Saldo vorhanden.
Lösung 2 ist deshalb grundsätzlich richtig. Allerdings muss das Anfangsvermögen indexiert werden, also um den Kaufkraftverlust bereinigt. 2009 lag der Verbraucherpreisindex bei 99 %, aktuell liegt er bei 107 %. Dadurch ergibt sich ein indexiertes Anfangsvermögen von rund 145.900 €. Die Differenz zum Endvermögen liegt dann bei 79.100 €. Die Hälfte davon ist der Zugewinnausgleichsanspruch, also 39.550 €.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-