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Zugewinn bei Immobilienbesitz

| 16. Juli 2015 18:53 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Zusammenfassung

Zur Berechnung des Zugewinnausgleichs unter Berücksichtigung des Inflationsausgleichs

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum Zugewinnausgleich, ich bin seit 2009 verheiratet. Ich hatte zum Zeitpunkt der Heirat zwei Immobilien.

Wert 605000,-€
Kredite auf Immobilien 470000,-€

Ich habe in der Ehe zwei weitere Immobilien gekauft. Alle Immobilien / Kredite/ Grundbucheinträge sind auf meinem Namen.

Der jetzige Wert wäre 869000,-€
Kredite 644000,-€


Beispiel 1:
Anfangsvermögen Mann 0 € da Schulden höher als Vermögen
Frau 0 €
Endvermögen Mann 0 € da Schulden höher als Vermögen
Frau 0 €
Bei Trennung kein Zugewinnausgleich.

Beispiel 2:
Anfangsvermögen Mann 135000,- € , Differenz zw. Wert und Kredite
Frau 0
Endvermögen Mann 225000,- € , Differenz zw. Wert und Kredite
-135000,- € Anfangsvermögen
Endvermögen =90000,- €
Frau 0 €

Frau bekommt von 90000,- € die Hälfte = 45000,- €

Können Sie mir bitte sagen welches Beispiel bei der Berechnung des Zugewinns richtig ist.

Mit freundlichen Grüßen
UweMarc

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Beispiel 1 kann ich bei den von Ihnen genannten Werten nicht nachvollziehen. Da in beiden Fällen der Wert des Immobilienvermögens die Schulden übersteigt, ist jeweils ein positiver Saldo vorhanden.

Lösung 2 ist deshalb grundsätzlich richtig. Allerdings muss das Anfangsvermögen indexiert werden, also um den Kaufkraftverlust bereinigt. 2009 lag der Verbraucherpreisindex bei 99 %, aktuell liegt er bei 107 %. Dadurch ergibt sich ein indexiertes Anfangsvermögen von rund 145.900 €. Die Differenz zum Endvermögen liegt dann bei 79.100 €. Die Hälfte davon ist der Zugewinnausgleichsanspruch, also 39.550 €.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.



Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

Rückfrage vom Fragesteller 16. Juli 2015 | 19:59

Hallo ,
danke für die schnelle Antwort. Bei Beispiel 1, ist es aber so, dass der Wert höher ist, aber nicht das Vermögen. Die Schulden sind höher, wie das Vermögen.
Ich habe mal gelesen, wenn das Vermögen geringer, als die Schulden sind, wird Anfangs. oder auch Endvermögen mit 0,- € gerechnet.

Das Vermögen ist ja nur der abgezahlte Teil.

Danke im voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Juli 2015 | 20:07

Sehr geehrter Fragesteller,



gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Die Annahme, die Lösung 1 zugrunde liegt, ist falsch. Das Vermögen ist die Differenz aus Aktiva und Passiva. Der komplette Wert der Immobilien ist als Wert anzusetzen und dann um die noch bestehenden Verbindlichkeiten zu reduzieren.

Ihre Annahme wäre nur dann richtig, wenn die Schulden den Wert übersteigen, der Verkehrswert einer Immobilien also geringer ist als die darauf lastenden Schulden. Dan wäre allerdings beim Anfangsvermögen ggf. sogar mit einem negativen Wert zu rechnen.

In Ihrem Fall ist Anfangs- und Endvermögen positiv.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel

Bewertung des Fragestellers 16. Juli 2015 | 19:47

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