Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Es ist durchaus sinnvoll, in Ihrem Fall testamentarisch vorzusorgen. Ihr Kind wäre, ohne entsprechendes Testament Alleinerbe nach Ihnen, wenn Sie keine weitere Kinder oder aber eine Ehefrau haben.
In Ihrem Testament sollten Sie einen Testamentvollstrecker benennen, der bis zur Volljährigkeit bzw. zu einem von Ihnen benannten Datum, das Erbe Ihrer Tochter verwalten soll.
Um zu verhindern, dass im Falle des Versterbens Ihrer Tochter die Kindesmutter indirekt von Ihrem Erbe partizipiert, wäre es ratsam, Ihre Tochter als Vorerbin zu bestimmen und als Nacherben z.B. Ihre Eltern oder aber dann die künftigen Kinder Ihrer Tochter einzusetzen. In dem Testament können Sie dann auch noch festlegen. Damit Ihre Tochter aber über das Erbe verfügen kann nach Ablauf der treuhänderischen Verwaltung müssten Sie sie zur befreiten Vorerbin erklären. Dies muss ausdrücklich im Testament erwähnt sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Antwort
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Fachanwalt für Familienrecht