Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Antwort leider ohne die Einsicht in den Arbeitsvertrag nicht möglich ist. Denn in Ihrem Fall kommt es sehr auf die konkreten vertraglichen Regelungen an.
Hier müsste man sich den Vertrag anschauen, um zu prüfen, ob Regelungen zu den Überstunden vorhanden sind. Denn regelmäßig sind unzulässig und unwirksame Regelungen hinsichtlich der Überstunden und Überstundenabgeltung in Arbeitsverträgen zu finden, sodass Überstunden nachvergütet werden müssen.
Jedenfalls nehme ich an, dass die Stellenbeschreibung sich auf die alte Tätigkeit bezog, sodass diese ohnehin aktualisiert und an die neuen Tätigkeiten angepasst werden muss.
Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, einen Anwalt über den gesamten Arbeitsvertrag schauen zu lassen. Erst dann kann eine endgültige Beurteilung stattfinden. Gerne kann ich Ihnen auch anbieten, Sie in der Sache zu vertreten, wenn Bedarf besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen