Sehr geehrter Fragesteller,
selbstverständlich ist die Stundung ohne Zustimmung nicht rechtens. Ein Gehaltsverzicht müsste ausdrücklich erklärt werden, bzw. könnte sich aus dauernder Übung ergeben, in dem Sie dauernd auf die Differenz verzichten.
Der Arbeitgeber befindet sich mit seiner Leistung (Zahlung) in Höhe des einbehaltenen Betrages in Verzug. Sie können einen Mahnbescheid beantragen oder umgehend Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Gerne helfen wir Ihnen hierbei.
Mit freundlichem Gruß
H. Momberger
Grüter, Momberger & Partner
Rechtsanwälte & Steuerberater
Suitbertusstraße 123
40223 Düsseldorf
www.gruemo.de
h.momberger@gruemo.de
Vielen Dank für die prompte Antwort. Gestatten Sie mir noch, folgendes zu fragen:
Welche Chance haben Mitarbeiter, die mit ihrer Unterschrift auf der Zustimmungsliste bereits übereilt ihre Einwilligung zur Stundung gegeben haben, der Stundung dennoch zu widersprechen? Gilt so eine Zustimmungsliste überhaupt als rechtskräftig?
Mit freundlichen Grüßen
Sofern aus der "Liste" klar und deutlich hervorgeht, was eine Unterschrift auf dieser Liste bewirkt, sehe ich keine Probleme (aus Arbeitgebersicht). Sie können die Erklärung widerrufen. Wenn Sie Glück haben, wiederspricht man dem Widerruf nicht oder erkennt ihn an. Es ist sicherlich zu bedenken, unter welchen Umständen die Unterschrift auf die Liste kam (Druck, überraschende Situation, etc.). U. U. haben Sie dann zumindest die nächsten Monate wirksam widerrufen. Der Vertragstext wäre auch wichtig (und die Umstände, s.o.). Eine detaillierte Prüfung dieser Frage müsste nach Sichtung der Unterlagen erfolgen. Vorsichtshalber würde ich den Widerruf erklären.
Mit freundlichem Gruß
H. Momberger