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AG Insolvenz / AN im Krankenstand

| 12. März 2015 11:08 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


14:03

Guten Tag,
Kurz zum Sachverhalt: Ich bin seit Juni 2014 in einer GmbH beschäftigt. Die GmbH zahlte mir die Löhne August/September/Oktober nicht und stelllte den Geschäftsbetrieb ein. Ich bin vom 08.09.2014 bis heute im Krankenstand. Die Krankenkasse die ab 20.10.2014 Krankengeld zahlen müßte zahlt bis heute kein Krankengeld, da die GmbH keine Unterlagen zur Kasse schickt. Paralell zum Krankenstand hab ich die Löhne eingeklagt, bis einschließlich Lohn Januar 2015. Pfändungen brachten keinen Erfolg, da der eingesetzte GF nicht auffindbar ist. Mit heutigen Tag erfuhr ich das die GmbH eine Zwangsinsolvenz bekam. wie kann ich nun Insolvenzgeld beantragen ??? kann ich die Löhne August, September und Oktober (ab 20.10.2014 Krankengeld) vom Arbeitsamt geltend machen oder sind diese Löhne nicht mehr greifbar ??? Oder kann ich nur die letzten 3 Monate nach Eröffnung der Insolvenz beantragen ??? Hinzu kommt ja noch das Krankengeld, das auch noch zur Zahlung offen steht !!! Die Sache ist hier mittlerweile mehr als Schwierig ! Die Forderungen die ich habe belaufen sich mittlerweile in die mehreren tausend Eur. Kann mir da jemand weiter helfen ???

12. März 2015 | 12:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:





Frage 1:
"wie kann ich nun Insolvenzgeld beantragen ?"


Indem Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur Insolvenzgeld gem. der §§ 165 ff SGB III beantragen.

Weitergehende Hinweise und die Formulare finden sie unter:


http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/FinanzielleHilfen/Insolvenzgeld/index.htm




Frage 2:
"ann ich die Löhne August, September und Oktober (ab 20.10.2014 Krankengeld) vom Arbeitsamt geltend machen oder sind diese Löhne nicht mehr greifbar ?"


Diese dürften nach Ihrer Schilderung nicht mehr greifbar sein.


Denn zum einen haben Sie diese Löhne eingeklagt und zum anderen dürfte diesbezüglich die 3 Monatsfrist vor Eintritt des Insolvenzereignisses überschritten sein.




Frage 3:
"Oder kann ich nur die letzten 3 Monate nach Eröffnung der Insolvenz beantragen ?"


Nein, umgekehrt.


Insolvenzgeld gibt es nach § 165 I Satz 1 SGB III für die 3 Monate vor Eröffnung der Insolvenz ("und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben").



Frage 4:
"Kann mir da jemand weiter helfen ?"


Bezüglich des Krankengeldes Sie selbst.


Denn Sie dürften nach Ihrer Schilderung wohl der Geduldigste aller Krankengeldgeldbezieher Ihrer Krankenkasse sein, wenn Sie bereits seit dem 22.10.2014 hinnehmen, dass Ihnen kein Krankengeld gezahlt wird, weil der Arbeitgeber seine Mitwirkung nach § 98 SGB X gegenüber der Krankenkasse verweigert.


Insofern sollten Sie dann doch einmal nachweisbar einen Antrag auf Vorschusszahlung gem. § 42 I Satz 2 SGB I gegenüber Ihrer Krankenkasse stellen.

Fügen Sie dem Antrag Ihre letzten 3 Lohnbescheinigungen in Kopie bei und geben ggf. das Insolvenzaktenzeichen oder den Insolvenzverwalter an ( sofern bekannt).




Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 12. März 2015 | 13:53

Danke für die schnelle Antwort,
jedoch verstehe ich nicht welche Löhne ich jetzt beim Arbeitsamt geltend machen kann, wenn ich gleichzeitig im Krankenstand bin !!! Der Krankenkasse bin ich bereits auf das Dach gestiegen, denn ich kann keine Lohnabrechnungen vorlegen, da ich seit Juli 2014 keine Lohnabrechnungen mehr vom AG bekomme !!!! Leider bin ich nicht alleine mit diesen Schwierigkeiten; ich weiß von anderen Kollegen denen es genauso ergeht und unsere AG bereits mehrere GmbH`s Deutschlandweit komplett ruinierten und keinen Insolvenzantrag stellten sondern durch ständigen Geschäftsführerwechsel und Sitzverlegung die Gläubiger hinhalten und so g. Firmenbestattung betreiben. Jedoch schaffen die es nun nicht mehr da bereits öffentliche Kassen gewarnt wurden und nun rechtlich vorgehen da dies mehr als Betrug ist was da abgeht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2015 | 14:03

Nachfrage 1:
"jedoch verstehe ich nicht welche Löhne ich jetzt beim Arbeitsamt geltend machen kann, wenn ich gleichzeitig im Krankenstand bin"



Wie oben ausgeführt, konkret die Monatslöhne, die in dem Zeitraum 3 Monate vor Insolvenzanmeldung geflossen wären.

Der Bezug von Krankengeld für den gleichen Zeitraum führt dann entweder zu einer Verrechnung, wenn Sie vom Arbeitgeber einen zuschuss verlangen können oder zu einer Unterbrechung des Insolvenzgeldzeitraums.


Der Krankenkasse legen sie dann etwas vor, wraus sich Ihr Lohn ergibt als er noch gezahlt wurde ( z.B. Arbeitsvertrag + erste Lohnabrechnungen)

Bewertung des Fragestellers 12. März 2015 | 18:02

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