Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"wie kann ich nun Insolvenzgeld beantragen ?"
Indem Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur Insolvenzgeld gem. der §§ 165
ff SGB III beantragen.
Weitergehende Hinweise und die Formulare finden sie unter:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/FinanzielleHilfen/Insolvenzgeld/index.htm
Frage 2:
"ann ich die Löhne August, September und Oktober (ab 20.10.2014 Krankengeld) vom Arbeitsamt geltend machen oder sind diese Löhne nicht mehr greifbar ?"
Diese dürften nach Ihrer Schilderung nicht mehr greifbar sein.
Denn zum einen haben Sie diese Löhne eingeklagt und zum anderen dürfte diesbezüglich die 3 Monatsfrist vor Eintritt des Insolvenzereignisses überschritten sein.
Frage 3:
"Oder kann ich nur die letzten 3 Monate nach Eröffnung der Insolvenz beantragen ?"
Nein, umgekehrt.
Insolvenzgeld gibt es nach § 165
I Satz 1 SGB III für die 3 Monate vor Eröffnung der Insolvenz ("und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben").
Frage 4:
"Kann mir da jemand weiter helfen ?"
Bezüglich des Krankengeldes Sie selbst.
Denn Sie dürften nach Ihrer Schilderung wohl der Geduldigste aller Krankengeldgeldbezieher Ihrer Krankenkasse sein, wenn Sie bereits seit dem 22.10.2014 hinnehmen, dass Ihnen kein Krankengeld gezahlt wird, weil der Arbeitgeber seine Mitwirkung nach § 98 SGB X
gegenüber der Krankenkasse verweigert.
Insofern sollten Sie dann doch einmal nachweisbar einen Antrag auf Vorschusszahlung gem. § 42
I Satz 2 SGB I gegenüber Ihrer Krankenkasse stellen.
Fügen Sie dem Antrag Ihre letzten 3 Lohnbescheinigungen in Kopie bei und geben ggf. das Insolvenzaktenzeichen oder den Insolvenzverwalter an ( sofern bekannt).
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Danke für die schnelle Antwort,
jedoch verstehe ich nicht welche Löhne ich jetzt beim Arbeitsamt geltend machen kann, wenn ich gleichzeitig im Krankenstand bin !!! Der Krankenkasse bin ich bereits auf das Dach gestiegen, denn ich kann keine Lohnabrechnungen vorlegen, da ich seit Juli 2014 keine Lohnabrechnungen mehr vom AG bekomme !!!! Leider bin ich nicht alleine mit diesen Schwierigkeiten; ich weiß von anderen Kollegen denen es genauso ergeht und unsere AG bereits mehrere GmbH`s Deutschlandweit komplett ruinierten und keinen Insolvenzantrag stellten sondern durch ständigen Geschäftsführerwechsel und Sitzverlegung die Gläubiger hinhalten und so g. Firmenbestattung betreiben. Jedoch schaffen die es nun nicht mehr da bereits öffentliche Kassen gewarnt wurden und nun rechtlich vorgehen da dies mehr als Betrug ist was da abgeht.
Nachfrage 1:
"jedoch verstehe ich nicht welche Löhne ich jetzt beim Arbeitsamt geltend machen kann, wenn ich gleichzeitig im Krankenstand bin"
Wie oben ausgeführt, konkret die Monatslöhne, die in dem Zeitraum 3 Monate vor Insolvenzanmeldung geflossen wären.
Der Bezug von Krankengeld für den gleichen Zeitraum führt dann entweder zu einer Verrechnung, wenn Sie vom Arbeitgeber einen zuschuss verlangen können oder zu einer Unterbrechung des Insolvenzgeldzeitraums.
Der Krankenkasse legen sie dann etwas vor, wraus sich Ihr Lohn ergibt als er noch gezahlt wurde ( z.B. Arbeitsvertrag + erste Lohnabrechnungen)