Gerne zu Ihren Fragen:
"Dieses Trennnetz hatte ich allerdings niemals erhalten. Mir war auch nicht bewusst, dass es zur Ausstattung des Pkw gehörte."
Das Vorhandensein des Trennnetzes bei der Übergabe hat der Leasinggeber ggf. per Übergabeprotokoll zu beweisen. Und zwar nach dem Grundsatz: Wer etwas von wem fordert, hat das dem Grunde und er Höhe nach ("deutlich unter € 80", wie Sie das schreiben), zu beweisen. Im Fall einer Klage würden Sie das Vorhandensein des Netztes erfolgreich bestreiten können.
Dasselbe gilt für ein Schaden in Höhe von 3000€, der Ihnen "unterstellt" wird, und den Sie dem Grunde nach hier wie folgt darstellen
"Es wird unterstellt, ich hätte während der Leasingzeit einen Unfall gehabt, diesen reparieren lassen und dies bei Abgabe nicht gemeldet. Fakt ist allerdings, dass ich keinerlei Unfälle mit dem Fahrzeug hatte und auch keinerlei Lackreparaturen habe durchführen lassen."
Auch hier wird der Leasinggeber seine "Unterstellung" beweisen müssen, wenn Sie das in einem etwaigen Prozess bestreiten.
Ggf. wird der Leasinggeber aufzufordern sein, sämtliche Leasingnehmer für die Zeit vor Ihnen offen zulegen, die er dann in eigener Obliegenheit befragen mag.
Sollte sich dann herausstellen, " dass man bewusst oder unbewusst bei Leasingübernahme verschwiegen hat, dass es sich bei dem Pkw um einen Unfallwagen handelte und ich nun für eben diesen Schaden zahlen soll."
kommen auch eine arglistige Täuschung in Betracht, die Ihnen - je nach Grad des Verschuldens ab dem Zeitpunkt (wg. der Jahresfrist) auch weitere Abwehr- oder Schadensersatzrechte einräumt.
Weisen Sie den Leasingeber auf diese Rechtslage hin.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer