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Kündigungsfrist Kfz-Gewerbe Bayern

| 19. Mai 2010 19:56 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe seit März 2006 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Kfz-Mechaniker bei einem Autohaus in Bayern. Zuvor absovierte ich dort eine 3,5-jährige Ausbildung. In meinem Arbeitsvertrag werden keine genauen Kündigungsfristen aufgeführt, es steht leider nur, dass für Kündigungen die tarifvertraglich vorgesehenen Kündigungsfristen gelten.

Welcher Tarifvertrag gilt für meinen Arbeitsvertrag?

Welche Kündigungsfristen gelten für eine Kündigung meinerseits gegenüber meinem Arbeitgeber?

19. Mai 2010 | 21:52

Antwort

von


(448)
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18225 Kühlungsborn
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Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Nach § 3 des Manteltarifvertrags gilt:

Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt während der ersten 3 Monate einer Beschäftigung 2 Wochen, während des vierten bis sechsten Beschäftigungsmonats 4 Wochen, jeweils zum Schluss des Kalendermonats.

Nach 6 Monaten beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist 6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats.

Anschließend werden die verlängerten Kündigungsfristen des Arbeitgebers aufgezählt.

Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen vorerst hilfreich geantwortet zu haben.


Rechtsanwalt Christian Joachim

Bewertung des Fragestellers 20. Mai 2010 | 18:32

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. Mai 2010
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ANTWORT VON

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