Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Nach § 3 des Manteltarifvertrags gilt:
Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt während der ersten 3 Monate einer Beschäftigung 2 Wochen, während des vierten bis sechsten Beschäftigungsmonats 4 Wochen, jeweils zum Schluss des Kalendermonats.
Nach 6 Monaten beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist 6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats.
Anschließend werden die verlängerten Kündigungsfristen des Arbeitgebers aufgezählt.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen vorerst hilfreich geantwortet zu haben.
19. Mai 2010
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21:52
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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