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Kündigung trotz mündlicher Zusage ?

14. April 2005 20:39 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
seit über 13 Jahren bin ich (35) als Geselle in einer Landbäckerei angestellt.Seit ca. 3 - 4 Jahren werden dort im Winterhalbjahr saisonbedingte Kündigungen ausgesprochen, mit der Option, nach 2 Monaten wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Dieses hat bei meinen Kollegen auch immer geklappt. Sie wurden jeweils zu den gleichen Konditionen wieder eingestellt. Im Oktober 2004 wurde auch mir erstmalig die Kündigung auf den Tisch gelegt. Zitat:
"Aufgrund unserer schwierigen betriebswirtschaftlichen Lage, saisonbedingt, sehen wir uns leider gezwungen, das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15. Februar 2005 zu kündigen.Eine Wiedereinstellung zur Saison 2005 ist geplant. ( 15.04.2005)"
Aus Gründen der "gerechten Verteilung", wurden die Entlassungszeiten zwischen mir und meinen Kollegen auf jeweils 2 Monate beschränkt.Ein Kollege von Dezember 04 - Februar 05, dann ich vom 15.02.05 - 15.04.05, der dritte Kollege geht am 16.04-15.06 in die Arbeitslosigkeit.Heute wollte ich mich nach dem genauem Arbeitszeitbeginn erkundigen - bei diesem Telefonat teilte mir meine Chefin für mich völlig überraschend mit,das sie mich entweder gar nicht mehr - oder aber nur für 2 Monate befristet anstellen könne - das dürfte ich mir bis morgen überlegen ! Der Betriebsrat ( 5 Mitglieder), den ich daraufhin sofort kontaktierte, war völlig überrascht- ohne jede Information diesbezüglich, die Chefin dagegen behauptete am Telefon,es sei " alles mit dem Betriebsrat abgesprochen".
Als ich im Oktober 2004 die Kündigung erhielt ( unterschrieben habe ich gar nichts), wurde mir - vor Zeugen - zugesichert, das ich - wie die Kollegen zuvor- im April ganz normal wieder eingestellt würde. Ansonsten hätte ich diese Kündigung nie akzeptiert- und selbstverständlich Widerspruch eingelegt !Im guten Glauben, dem Betrieb in wirtschaftlich schlechten Zeiten auf diese Art helfen zu können, habe ich die ( vermeintlich vorübergehende)
Kündigung hingenommen.
In der Bäckerei sind zumindest 2 jüngere Kollegen ( ohne Unterhaltsverpflichtungen ), die auch erst Jahre nach mir eingestellt wurden - aber diese sind weiterhin fest angestellt.
Meine Fragen:
- soll ich den mir angebotenen befristeten Vertrag unterschreiben - oder lieber nicht ?
- ich fühle mich arglistig getäuscht- diese Art und Weise der " stückweisen" Kündigung kann doch nicht rechtens sein ?
- wenn Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen nicht abwendbar sind - muss dann nicht zwingend nach einer Sozialauswahl vorgegangen werden ?
- der Betriebsrat kann mir akut jetzt noch nicht helfen - es kam auch für sie völlig überraschend, das ich nicht mehr fest eingestellt werde.
- soll ich einen Anwalt aufsuchen ?
- bestehen noch Chancen, das ich die Kündigung vom Oktober 2004 aus vorgenannten
Gründen noch anfechten kann ?
Eine rasche Beantwortung wäre sehr nett- hänge völlig in der Luft !!
Vielen Dank !

14. April 2005 | 21:24

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
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Sehr geehrter Ratsuchender,

problematisch an Ihrem Fall ist, dass Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben haben. Dass Ihnen ganz übel mitgespielt worden ist, ist zunächst für die Einhaltung der Frist unerheblich.

Denn wird eine Klage nicht rechtzeitig erhoben, wird die Wirksamkeit der Kündigung fingiert. Auf eine unterbliebene Sozialauswahl kommt es in einem solchen Fall nicht mehr an.

Da die Kündigung immer nur einseitig vom Arbeitgeber erklärt wird, also eine Zustimmung des Arbeitnehmers nicht erforderlich ist, können Sie diese auch nicht anfechten.

Man könnte höchstens daran denken, die versprochene Wiedereinstelungserklärung Ihres Arbeitgebers nach Treu und Glauben dahingehend auszulegen, dass Sie ernsthaft davon ausgegangen sind, ab dem 04.2005 unbefristet weiter arbeiten zu können. Inwieweit ein solches Begehren gerichtlich durchzusetzten ist, kann hier leider im Rahmen einer ersten Einschätzung nicht gesagt werden. Hierzu müßte man intensiv in der Rechtsprechung nach einem vergleichbaren Fall recherchieren.

Ich rate Ihnen daher dringend, sich schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu nehmen, der Sie über die weitere Vorgehensweise beraten kann.

Vielleicht läßst sich in der Rechtsprechung eine für Sie günstige Ausnahmeregelung finden. Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei, zumal dieser Zustand nicht gerecht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

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