Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Auf die Stelle verzichten können Sie nicht, da das Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht. Eine Beendigung ist daher nur im Rahmen einer schriftlichen Kündigung möglich.
Allerdings haben Sie sich vertragswidrig verhalten, da Sie die Arbeit wieder hätten aufnehmen müssen. Nach entsprechender Abmahnung dürfte hier ein (verhaltensbedingter) Kündigungsgrund vorliegen.
Sie sollten daher die Arbeit wieder aufnehmen oder (da wahrscheinlich nicht möglich) eine Regelung mit dem Arbeitgeber treffen. Allerdings kann dies insgesamt negative sozialversicherungsrechtliche Folgen (Sperrzeit) haben.
Sollte eine Kündigung kommen, rate ich einen Kollegen mit der Prüfung zu beauftragen. Hierzu stehe ich selbstverständlich auch gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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