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Kontrakt, der eine Teilauszahlung aus einem bevorstehenden Erbfall regelt

| 19. Juli 2017 12:16 |
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Erbrecht


Beantwortet von


16:16

Unser Vater ist vor ein paar Monaten verstorben und die einzigen festgestellten Erben sind meine Schwester und ich. Wir haben einen Erbschein beantragt. Da es lt. Notar aber zeitlich nicht genau abzusehen ist, wann uns der Erbschein vorliegen wird, hat mir meine Schwester vorgeschlagen, mir einen Teil des Erbes, d.h. 10tsd Euo vorab zu überweisen. Dieser soll dann mit meinem Erbanteil verrechnet werden. Ich brauche einen Kontrakt, der das Schuldverhältnis zwischen uns beiden regelt und meiner Schwester das Recht sichert, bei Auszahlung des Erbes von mir die 15tsd Euro zurücküberwiesen zu bekommen. Das wird wahrscheinlich einfacher sein, als einen um 15 tsd erhöhten Erbanspruch notariell zu sichern, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist, wenn es überhaupt rechtlich möglich ist.

19. Juli 2017 | 13:01

Antwort

von


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60528 Frankfurt am Main
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Sie können schreiben:

Hiermit vereinbaren X und Y, alleinige Erben des Z, verstorben am ..., dass Y bereits vor der endgültigen Auseinandersetzung des Nachlasses den Betrag XXXX aus dem Nachlass des Z erhalten soll.

X wird den Betrag durch Banküberweisung auf das Konto .... des Y zur Verfügung stellen.

X und Y sind sich darüber einig, dass diese Auszahlung bei der späteren Auseinandersetzung des Nachlasses es Z zu berücksichtigen ist. Y wird eine um den Betrag XXXX geminderten Anteil am Nachlass des Z erhalten.

Ort, Datum , Unterschrift

Aus meiner Sicht ist hier, da keine Immobilie betroffen ist, keine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 19. Juli 2017 | 16:13

Das Erbe besteht aus einer hinterlassenen Immobilie, die meine Schwester behalten möchte. Kann man den Text dahingehend abändern, so dass die vorgestreckte Summe nach Zuteilung des Erbscheines vom Anteil abgezogen wird, der mir aus dem Wert der Immobilie gerechnet, zusteht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juli 2017 | 16:16

Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:

Ich ging davon aus, dass dies so bereits berücksichtigt wurde. Anbei die Änderung.

Hiermit vereinbaren X und Y, alleinige Erben des Z, verstorben am ..., dass Y bereits vor der endgültigen Auseinandersetzung des Nachlasses den Betrag XXXX aus dem Nachlass des Z erhalten soll.

X wird den Betrag durch Banküberweisung auf das Konto .... des Y zur Verfügung stellen.

X und Y sind sich darüber einig, dass diese Auszahlung bei der späteren Auseinandersetzung des Nachlasses des Z, insbesondere aus der Vewertung der Immobilie..., zu berücksichtigen ist. Y wird eine um den Betrag XXXX geminderten Anteil am Nachlass des Z erhalten.

Ort, Datum , Unterschrift

Bewertung des Fragestellers 19. Juli 2017 | 16:43

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