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Kompost/ Gartenabfälle entlang des Gartenzaunes (Hessen)

17. April 2007 10:12 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
an unsererem Nachbargrundstück stehen auf einer Länge von 10 m
ungefähr 6m hohe Tannen, mit einem Abstand von 2m zur Grundstücksgrenze. Diese stören uns nicht weiter.
Unter den Bäumen werden nun schon seit zwei Jahren die Gartenabfälle unseres Nachbarn abgelegt, und zwar auf der gesamten Länge.
Die Haufen sind mittlerweile schon stellenweise 0,80 cm hoch und bestehen aus Ästen, Blättern, alten Stauden, alter Heide und vor allem Rasenschnitt. Dieser stinkt je nach Wetterlage sehr und es ist allgemein kein schöner Anblick für uns.
Das Unkraut kommt auch schon durch den Zaun.
Der Nachbar sieht es ja nicht, weil auf seiner Seite die Tannenäste weit herunterhängen.
Wir haben ihn einmal telefonisch aufgefordert dieses zu unterlassen, jedoch macht er munter weiter und findet das "garnicht so schlimm".
Jetzt habe ich einige Fotos gemacht. Soll ich ihm die einmal zukomen lassen ? Vielleicht hilft das!
Wir müssen ja auch unsere Gartenabfälle anderweitig entsorgen! (Grüne Tonne oder Bauhof der Gemeinde)

Ist es erlaubt Gartenabfälle an der gesamten Grundstücksgrenze abzulagern?

Mit freundlichem Gruß


17. April 2007 | 10:54

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Ideelle Einwirkungen ästhetischer oder optischer Art zählen nicht zu den Immissionen nach § 906 BGB , so dass sich hiernach nicht die Beseitigung des hässlichen Anblicks des Gartenabfalls erreichen lässt.

Solange es sich um Äste, Blätter, Stauden, Rasenschnitt etc. handelt und der Nachbar keine Lebensmittelabfälle beseitigt, bei denen es zu starken Gerüchen kommen kann, ist ein Unterlassungsanspruch aus meiner Sicht derzeit nicht gegeben.

Die Gerüche dürften auch nicht so stark sein, dass sie die Wesentlichkeit einer Geruchsbelästigung nach den Grenzwerten der TA-Luft erreichen (wie bspw. bei Kompost oder einem Misthaufen).

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

Hamburg 2007
info@kanzlei-roth.de


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

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