Sehr geehrter Ratsuchender,
Kindesunterhalt dient dem laufenden Lebensunterhalt des Kindes und ist damit auch bei längerem Klinikaufenthalt an den gesetzlichen Vertreter und Verfügungsberechtigten, mithin der Kindesmutter zu zahlen.
In Ausnahmefällen kommt eine Kürzung der monatlichen Zahlungen in Betracht. Sollte ein Unterhaltstitel existieren, wäre dieser dann abzuändern.
Achtung: Nach Ihrer Schilderung zahlen Sie möglicherweise zuviel Unterhalt. Kindergeld ist nicht zusätzlich von Ihnen zu tragen, sondern wird Ihnen zur Hälfte gutgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
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