Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen Sachverhalt seine anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Sie sollten morgen auf keinen Fall ihrem Mann die Kinder mitgeben. Angesichts der ausgesprochenen Drohung wird Ihnen hier auch das Gericht keine Sanktionen auferlegen.
Außerdem sollten Sie umgehend einen Anwalt vor Ort aufsuchen der Sie bei einer einstweiligen Anordnung unterstützt.
sollten die Aussagen ihres Mannes allerdings nicht beweisbar sein werden Sie hier natürlich erhebliche Schwierigkeiten haben.
Angesichts der Eskalationsstufe wäre es allerdings sinnvoll bis eine Beratung vor Ort erfolgen kann die Kinder dem Vater nicht alleine zu überlassen.
Im Übrigen darf ich Ihnen sagen dass die Drohung "ich sorge dafür" leeres Gerede ist. In einem Rechtsstaat können Sie sicher sein dass die entscheidenden Richter sich nicht leicht beeinflussen lassen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Einblick verschaffen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Sie haben mir damit sehr geholfen.
Gott sei dank muss ich die Kinder nicht mitgeben. Und natürlich kann ich es nachweisen. Ich habe seine Drohungen alle als Nachrichten auf dem Handy.
Was bedeutet denn einstweilige Anordnung?
Und nicht alleine überlassen ist eine gute Idee. Aber ich will mit ihm definitiv keinen Kontakt und Familie und Freunde auch nicht. Muss das Jugendamt da helfen? Begleiteter Umgang oder ähnliches?
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Am Montag rufen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens an und sagen Sie brauchen umgehend einen Termin. Erklären Sie, Sie hätten Angst vor Ihrem Noch-Ehemann und sähen da Kindeswohl gefährdet. Jeder im Familienrecht bewanderte Anwalt wird sofort ein Eilverfahren einleiten mit dem Ziel die jetzige Umgangsregelung außer Kraft zu setzen. Sollten Sie einen Anwalt nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.
Es ist von außen immer schwer zu beurteilen, aber vielleicht sind dem Kindesvater auch nur Mal die Sicherungen durchgebrannt und er hatte nie die Absicht seine Drohungen umzusetzen (bleibt natürlich die FKK Sache).
Ihrer Schilderung nach würde ich vermuten, dass es zu einer Anhörung der Kinder kommen wird. Möglicherweise wird der Umgang auch vorübergehend ausgesetzt.
Morgen wenn Ihr Mann kommt um die Kinder zu holen, sollten Sie jedem Streit aus dem Weg gehen. Öffnen Sie nicht, lassen Sie sich nicht auf eine Diskussion ein. Sollten Sie einen Ort haben wo Sie sich sicher fühlen können Sie auch dorthin fahren (Eltern etc.). Vorzugsweise natürlich ein Ort wo Ihr Mann Sie nicht sucht.
Trotz allem muss ich Sie darauf hinweisen, dass es natürlich auch Strafen nach sich ziehen kann, wenn Sie Ihrem Mann den Umgang verweigern. Bei vorliegender Sachlage sehe ich eine deutliche Kindeswohlgefährdung, dies ist aber aus der Ferne ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes nur schwer zu beurteilen.
Vor Ort können Sie sicher besser beraten werden.
Sollten weitere Nachfragen bestehen, können Sie mich gerne via E-Mail kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mir freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt