Ich bin am 14.12.1992 geboren.
Bis zu meinem freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr (10.2012 - 08.2014) habe ich Kindergeld bezogen.
Bei dem Gespräch mit der Kindergeldstelle vor dem Antritt des freiwilligen Wehrdienstes hat man mir mitgeteilt, dass ich während des Wehrdienstes keinen Anspruch mehr auf Kindergeld habe. Mir wurde dann versichert, dass diese Auszeit auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalte, sofern ich dann noch in einer Erstausbildung bin (Ich habe diese Aussage nicht schriftlich bekommen).
Jetzt zu meinem 25. Geburtstag wurde die Zahlung des Kindergeldes eingestellt.
Mein Vater hat daraufhin einen Neuantrag zur Verlängerung der Zahlung gestellt, mit dem Hinweis, dass während des freiwilligen Wehrdienstes kein Kindergeld gezahlt wurde und wir diese Zeit jetzt einfordern, da ich noch bis 31.01.2019 in meiner Erstausbildung bin.
Die Familienkasse hat mir Anfang Januar mitgeteilt, dass nur der Grundwehrdienst in diesem Fall eine Verlängerung begründet. Dieser Grundwehrdienst wurde allerdings 2011 abgeschafft und damit habe ich laut der Familienkasse jetzt keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.
Gibt es eine Möglichkeit, dennoch das Kindergeld einzufordern?
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