Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe davon aus, dass Ihr Sohn seit April 2010 zunächst den Wehrdienst und im Anschluss daran freiwilligen Wehrdienst nach § 6b WPflG leistet.
Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Kindergeld und zwar vom Beginn des Dienstverhältnisses an. Beginn des Dienstverhältnisses war der 01.04.2010. Die Frage des tatsächlichen Dienstantrittes ist für den Anspruch auf Kindergeld nicht ausschlaggebend, er bezeichnet lediglich den Termin, zu dem Ihr Sohn sich an der Dienststelle einzufinden hatte. Alle Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis, bestehen seit dem 01.04.2010.
Sie teilen mit, der Dienstbeginn sei der Kindergeldkasse umgehend gemeldet worden, Ihr Sohn sei kurzfristig einberufen worden. Möglicherweise hat die Kindergeldkasse Ihre Mitteilung erst zu einem Zeitpunkt erhalten, in dem die Zahlung für den Monat April nicht mehr gestoppt werden konnte, so dass die Überzahlung eingetreten ist.
Dies ist für den geltend gemachten Rückzahlungsanspruch, jedoch ohne Bedeutung. Wesentlich ist zunächst einmal, dass eine Überzahlung eingetreten ist. Dies ist der Fall, wenn die Zahlung erbracht wurde, ohne dass Anspruch darauf bestanden hat.
Da Aufgrund des Wehrdienstes kein Anspruch bestanden hat (s.o.) liegt eine Überzahlung vor.
Die Rückforderung dieser Überzahlung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger den Fehler nicht erkennen konnte und sich auf Entreicherung beruft, d.h. für den laufenden Lebensunterhalt verbraucht hat.
Ob dies in Ihrem Fall möglich wäre, müsste anhand der genauen Daten und Zeitabläufe im Detail geprüft werden. Dies ist im Rahmen dieser Plattform leider nicht möglich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch einen ersten Überblick verschaffen. Ausschlaggebend ist wie gesagt der Dienstbeginn, nicht der Dienstantritt Ihres Sohnes.
Mit freundlichen Grüßen
Lausch
- Rechtsanwältin -
Diese Antwort ist vom 13.02.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Lausch
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