Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und unter Zugrundelegung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Das Kindergeld wird beim Unterhalt für Volljährige bedarfsdeckend angerechnet, d.h. der zu zahlende Tabellenbetrag reduziert sich um das gesamte Kindergeld. Aus diesem Grund empfehlen wir auch, dass das Kindergeld an den Volljährigen weitergeleitet wird.
2. Sie sollten prüfen lassen, ob bei der Unterhaltsberechnung auch das Kindergeld vorher abgezogen worden ist. Wenn Ihre Tochter auszieht, ist der Unterhalt sowieso neu zu berechnen, da ihr Bedarf ein anderer ist, als wenn sie noch bei Ihnen lebt.
Wenn Sie leistungsfähig sind, sind Sie auch zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
3. Es sollte einen Unterhaltsurkunde errichtet werden, am einfachsten eine Jugendamtsurkunde. Wenn der Kindesvater den Unterhalt mal nicht zahlen sollte, können Sie vollstrecken.
4. Das bleibt Ihnen überlassen.
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