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Kind kam von Familien weg bei Verdacht auf körperliche Mißhandlung

| 21. Januar 2007 21:48 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Liebe Anwälte,
ich bin Hebamme und habe vor ca. zwei Jahren eine Frau in der Klinik vom zweiten Kind entbunden und später zu Hause nachbetreut. Da ich selbst in Mutterschutz bin, hörte ich von meiner Kollegin das besagte Frau nun ihr drittes Kind entbunden hatte und da ich im Moment nicht arbeite von ihr dann weiter betreut wurde. Sie fand (wie zuvor ich) eine normale Familiensituation vor.Sie berichtete mir nun folgendes und ich frage wie das so von statten gehen kann:
Der Mutter fällt bei Florian, ca 5 Wochen alt, auf, das er die Ärmchen nicht mehr synchron bewegt, aber er zufrieden ist, sprich nicht mehr weint als sonst,er ist insgesamt ein zufriedenes Kind mit wenig bis keinen Schreiphasen. Ein Arzttermin 3 Tage später steht bereits(zur U3) bei dem sie den Arzt darauf aufmerksam macht. Der Arzt hätte es nicht bemerkt. Der ist unsicher, schickt zum Rhöntgen ins Krankenhaus. Dort wird die Frau mit Kind regelrecht festgehalten: ohne Info über einen Befund müssten sie statinär bleiben für weitere Untersuchungen.
Nach ca. 5 Tagen werden sie aufgeklärt: Florian hat BEIDE Oberarme gebrochen, Brüche haben unterschiedliche Alter, zumal sind noch zwei Rippen angebrochen, etwas gleiches Alter eines Armbruches.Die Brüche sind schräg, wohl auch Quetschbrüche genannt. Hämatome wurden keine festgestellt, leider auch nicht fotografisch festgehalten. Florian wurde u.a. eine Probe entnommen zur Untersuchung auf die Glasknochenkrankheit, welche aber auf Eis liegt, da die Untersuchung zu teuer wäre. Er ist seit ca. Anfang Dezember in einem Pflegeheim, seine Mutter darf ihn nur zweitägig besuch (Vater hütet derweil oft die anderen Kinder von zwei und fünf Jahren, besucht ihn aber immer wieder auch).Eine Rechtsmedizinerin äußerte der Mutter gegenüber, das sie den Florian NIE wieder mit kriegen.Spricht von dem Verdacht der häuslichen Gewalt.
Meine Frage: da ich die Familie glaube zu kennen, das Paar seelisch am Ende ist (Mann ist seit Ende Dezember krank geschrieben)und ich beiden NICHT zutraue ihre Kinder zu schlagen: Darf oder ist es rechtens so? Darf ein Kind mit ,zugegeben bösartigen Verletzungen, Quetschbrüchen die seltsamerweise ohne Hämatome einhergehen so schnell,vorallem so endgültig der Famielie weggenommen werden? Die Mutter wurde bereits im Krankenhaus gelobt, das sie nicht so aufmüpfig wäre wie andere Paare und sie auch nicht so in das Schlägermilieu passe.Darf die Probe, auf die die Hoffnung der Familie ruhte, einfach so auf "Eis" gelegt werden? Die Familie hat eine Anwältin hinzugezogen, doch mit der sind sie eher unzufreiden: die meint, es wäre alles gelaufen, sie sollen sich auf ein Leben zu viert ein stellen...
Freue mich schon auf die Antwort, commo-luzi
P.S. Das Schlimmste an dem Fall ist aber: die beiden anderen Kinder wurden NIE untersucht oder befragt. Falls es hier also wirklich um häusliche Gewalt ginge, wäre ein KInd befreit und die beiden anderen müßten weiter leiden...Stehe mit der Familie in telefonischem Kontakt.

-- Einsatz geändert am 24.01.2007 09:34:06

24. Januar 2007 | 11:05

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Ein Sorgerechtsentziehung und Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie, ist natürlich möglich, allerdings ist dies eine Maßnahme, die nur durch das Gericht ausgesprochen werden kann.

Hierfür muss eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Diese ist (erst) gegeben bei einer gegenwärtigen oder zumindest nahe bevorstehenden Gefahr für die Entwicklung des Kindes, die so ernst zu nehmen ist, dass sich eine erhebliche Gefährdung des körperlichen, geistigen oder sittlichen Wohls oder des Kindesvermögens mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt. Der Schadenseintritt muss sich bereits mit einiger Sicherheit abzeichnen, eine nur zukünftig drohende Gefahr reicht für einen Eingriff in das Elternrecht nicht aus. Als Ursachen einer gerichtliches Handeln auslösenden Kindeswohlgefährdung nennt das Gesetz die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, die Vernachlässigung des Kindes, das Versagen der Eltern und das Verhalten Dritter.

Familienrichter dürfen nur bei einem hinreichenden Anfangsverdacht auf eine erhebliche Kindeswohlgefährdung überhaupt tätig werden. Bevor es zu einer derartigen Maßnahme kommt, wird auch eine persönliche Anhörung stattfinden. Das Familiengericht muss selbstständig Verdachtsmomente ermitteln und bewerten, ebenso wie Sachverständige, Vertreter des Judendamtes und sonstige beteiligte Dritte (Lehrer, Kindergärtnerinnen, Verwandte, Nachbarn) anhören.

Vorliegend kann ich nur empfehlen sich von etwaigen Aussagen Dritter wie der Rechtsmedizinerin nicht verunsichern zu lassen. Vielleicht sollte man das Geld für eine Untersuchung hinsichtlich der Glasknochenkrankheit investieren, da dies allen Verdächtigungen die Grundlage nehmen würde.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin

Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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