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Kind-Kontakt von jetzt auf gleich verboten - geht das? gemeinsames Sorgerecht

| 28. Oktober 2011 20:07 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Problem. Muss aber etwas ausholen, damit man den Hintergrund meiner Frage versteht.

Ich habe mit meiner EX ein gemeinsames Kind 4,5 Jahre alt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Bis Anfang August, habe ich meine Kleine nur Di. und Do. von 16-19:30 Uhr gehabt. Und dann entweder von Fr. – Sa. oder Sa. – So. Meine EX hat in der Zeit noch Studiert und hatte mehr zeit für die Betreuung der Kleinen. Die hat ihr Studium im August abgeschlossen und hat ein Anerkennungspraktikum angenommen. Nur war jetzt die Frage der Kinderbetreuung zu klären. Unsere Kleine geht bis Nachmittags in den Kindergarten.
Wir habe und so geeinigt, dass ich meine Arbeitszeit im eine Stunde nach vorne verlagere. Ich habe dann seit August die kleine täglich vom Kindergarten abgeholt. Außer Mittwochs, da hat meine EX Ihren Theorie-Tag in der FH (sie hat Sozialpädagogik studiert). Zusätzlich haben wir uns so geeinigt, dass in die Kleine Mo. Länger habe (ca 19:30 Uhr), da sie später Heim kommt und sie dann bei mir abholt. Und der Do. oder Fr. ist lange, je nach dem wie das Wochenende beginnt. Bei Fr.-Sa. ist die kleine dann Fr. lange bei mir. Bei Sa.-So. ist der Do. lange.

Ich behaupte mal, dass ich sehr gut mir der Kleinen klar komme. Es gibt natürlich das typische Eltern-Kind-Gezicke, aber dabei bleibt es auch. Ich habe mir schon viel sagen lassen, dass ich das ganz toll mache. Ich wäre ein guter Papa. Auch von Leuten mit denen ich nur flüchtig zu tun habe. Von anderen höre ich auch, dass ich ein verantwortungsvoller, liebevoller Vater bin. Eigentlich ist Keiner negativ auf mich zu sprechen. Meine kleine sagt immer wenn sie bei mir ist: „Papa ich hab dich lieb ." Also mache ich eigentlich nichts falsch.

Ich kam mit meiner EX eigentlich das letzte dreiviertel Jahr super klar. OK, mal hier und da ein Streit, aber im großen und Ganzen ganz gut. Deshalb haben wir uns auch auf die Lösung geeinigt, die seit September geht. Ich hole unser Kind im KIGA ab (15-15:30 Uhr) uns sie kommt dann zu mir abholen (ca 17:30 Uhr). Am vergangenen Mo. Waren wir beide gemeinsam mit unserem Kind noch in der UNI-Klinik wegen einem Vor-Gespräch für eine Untersuchung der Kleinen am 14.11.2011. Dann habe ich Nachmittags noch eine Papa-Runde einlegen dürfen. Mit dem Laufrad zum Spielplatz auf dem Heimweg noch mal beim Fahrradhändler vorbei um nach einem Weihnachtsgeschenk ausschau zu halten. In meinen Augen eigentlich ganz normale Dinge. Aber von heute auf morgen (seit Mi.) darf ich meine Kleine nicht mehr sehen.
Meine EX behauptet, sie kann unsere Kleine nicht mit ruhigem Gewissen zu mir lassen. Sie hätte den Eindruck, dass das Kind bei mir nicht mehr gut aufgehoben ist.

Zitat: „Du wirst die Kleine vorerst NICHT sehen. Alles weitere im Laufe der nächsten Woche. Bitte lass UNS bis dahin in ruhe." Auf meine Frage was denn los sei. Was ist mit dem Kind? - über SMS-Kommunikation (Anrufe werden weggedrückt) - bekam ich nur so was wie: „Lass und einfach in ruhe." „Gott sei dank geht es dem Kind gut." „Mich interessiert es nicht, ob du dir sorgen machst." „Ich verbiete dir bis auf weiteres den Umgang mit der Kleinen."
Ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher, der seinem Kind Gott weis was angetan hat.

Ich habe darauf hin mal im KIGA angerufen und nachgefragt, ob die Kleine in letzter Zeit etwas merkwürdig war. Ob sie was erzählt hat, was der Papa gemacht haben soll, oder so. Mir wurde gesagt, dass das Kind wie immer ist. Der typische Frechdachs den wir hier im KIGA kennen.

Ich habe den „Verdacht", dass meine EX mit der Situation nicht klar kommt, dass ein kleiner Wechsel in der Kontaktzeit mit dem Kind indirekt zustande gekommen ist. Ich habe sie in der Woche, durch das Abholen, einen tick länger als meine EX. Da sie neuerdings 8 Std. am Tag arbeiten muss.

So das war jetzt etwas mehr lese Stoff. Aber nur um das Drumherum zu erläutern. Die Frage alleine hätte nix gebracht. Aber hier ist sie.

Hier die Fragen:
Kann meine EX mir den Umgang mit unserem Kind von jetzt auf gleich verbieten und behaupten dem Kind geht es nicht gut, ohne mir überhaupt eine Grund zu nennen worum es eigentlich geht?

Darf ich Kontakt im KIGA (ohne das Wissen der Mutter) oder an der Haustür (bei der Mutter) zum Kind aufnehmen, einfach um zu schauen ob es der Kind gut geht?

Vielen Dank für die Mühe beim Durchlesen.

LG

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Der Ausschluss des Umgangsrechts durch Ihre Exfreundin ist rechtswidrig. Das Kind lebt im Schwerpunkt bei der Mutter und Ihnen steht daher ein Recht auf Umgang zu. Die Frage der elterlichen Sorge ist dabei zunächst nicht von vorrangiger Bedeutung. Eine Einschränkung des Umgangs, oder gar ein Ausschluss kommt nur in Fällen in Betracht, wenn das Kindeswohl massiv gefährdet wäre. Beispiele wären Drogenmißbrauch durch den Vater oder nachgewiesener sexueller Mißbrauch. Ihre Angaben belegen, dass es offensichtlich keinen Grund gibt, um den Umgang in irgendeiner Form einzuschränken. Wenn Ihre Exfreundin meint, dass es dem Kind bei Ihnen nicht gut geht, müsste Sie konkrete Tatsachen benennen. Desweiteren kann die Mutter dem Kindesvater nicht vorschreiben, was genau er in der Zeit des Umgangs mit dem Kind macht oder unternimmt. Auch unterschiedliche Ansichten oder Erziehungsstile müssen hingenommen werden. Die Grenze bildet das Kindeswohl, aber objektiv betrachtet und nicht aus der subjektiven Sicht der Mutter.

Sie sollten der Exfreundin schriftlich eine Frist setzen zur Wiederaufnahme des Umgangs in der bisherigen Form. Sollte Sie ablehnen, müssten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie können auch das Jugendamt um Unterstützung bitten, allerdings kann dieses nichts machen, wenn die Kindesmutter eine Vermittlung verweigert.

Sie sind als Inhaber der elterlichen Sorge berechtigt direkten Kontakt mit der KIGA und auch dem Kind direkt aufzunehmen. Die Zustimmung der Mutter brauchen Sie nicht. In der eigenen Wohnung hat die Mutter das Hausrecht, wenn Sie also gegen den Willen dort auftauchen, könnte es Probleme geben. Wenn es keine einvernhemliche Lösung gibt, müsste der Umgang vom Gericht festgelegt werden.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 30. Oktober 2011 | 08:38

Hallo Herr Wöhler

Vielen dank für ihre schnelle Antwort. Diese hat mit schon etwas weiter gebracht.

Ich hab da aber noch in paar Fragen.

Wie sieht es aus, wenn ich die Frist zur Wiederaufnahme gesetzt habe, aber keine Reaktion oder Antwort bekomme. Dann aber eigenmächtig wieder aufnehme und meine Kleine vom KIGA abhole, obwohl ich es der Mutter kurz vorher mitteile (z.B. per SMS)? Was ist wenn ich nix sagen würde?

Dürfen mir die Betreuer der KITA den Kontakt verbieten, wenn es die Mutter ihnen gesagt hat?
Nach meinem Telefonat mir der KITA am Do. wurde mir gesagt, dass meine EX ein Gespräch wegen unserem Kind beantragt hat, wegen dem evtl. Gruppenwechsel. Muss meine EX mir diesen Termin mitteilen, wenn ich es verlange (was ich schon getan habe), oder darf mir der KIGA ohne wissen der Mutter den Termin nennen?

Es könnte passieren, dass die Mutter meine Kleine zu ihrem Praktikumsplatz (auch eine KITA), ca. 65km vom Wohnort entfernt, mitnimmt. Muss ich dazu gefragt werden und kann dieser Aktion widersprechen oder kann sie dies eigenmächtig? Es wäre ja ein Kindergartenwechsel und ist ja ein Wechsel aus dem gewohnten Umfeld des Kindes (Freunde usw.)

Auf mein ständiges Nachfagen (per SMS) was mir vorgeworfen wird habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Auf den Hinweis von mir,
Zitat: „Weist du eigentlich, dass das gerade rechtswidrig ist, was du da gerade abziehst?"
Antwort
Zitat: „Nein ist es nicht, da ich auf Anweisung handele und mich sonst strafbar mache…"
Wirft sie mir mit dieser Äußerung eine Straftat vor?
Ich habe nichts gesetztwidriges getan. Wie reagiere ich richtig?

In der Familie meiner EX sind 3 (u.a. meine EX) von 4 Personen regelmäßig in Psychologischer Behandlung. Was ja erst mal nix verwerfliches ist. Es könnte sein, das meine EX mir vorwirft, ich würde das Kind negativ gegen die sie beeinflussen. Was ich nie tun würde und werde. Ich will einen Vernünftigen Umgang der Eltern zugunsten unserer Kleinen.

Dann stellt sich die Frage: Wäre das auch eine Straftat? (welche sie mir vorwirft)
Es sind alles NUR Vermutungen. Dieser Vorwurf (psychologisch) und die beiden Dinge aus Ihrer ersten Antwort (Drogenkonsum des Vaters, Mussbrauch) fallen definitiv weg.

Darf sie verweigern, dass ich mir meiner Tochter telefoniere? Ich würde es ankündigen damit die mich mal nicht abwiest. Es wäre ein vorerst ein bisschen Kontakt zu meiner Tochter zu haben.

Darf sie mir den Kontakt zu Ihrer Mutter, Schwester oder anderen Verwanden verbieten, bei denen ich mich nach unserem Kind erkundige?
Man komm von einer Frage zur anderen, aber ich denk das waren noch ein paar Eckpunkte, die sich gestern noch ergeben haben.

Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Oktober 2011 | 14:25

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform nicht dazu gedacht ist, komplexe Sachverhalte vollständig zu klären und hierüber zu beraten. Ihr Fall benötigt aus meiner Sicht dringend anwaltliche Beratung und Vertretung.

Strafbar hat sich hier bisher keiner gemacht, soweit ich das beurteilen kann. Sie sind berechtigt das Kind von der KIGA abzuholen, nur wird dadurch das Problem nicht gelöst. Die Betreuer dürfen nicht den Kontakt verbieten, weil Sie beide die elterliche Sorge haben. Für die Einrichtungen sind diese Fälle aber schwierig, weil Sie nicht in der Lage sind, selbst die Rechtslage zu prüfen. Ihre EX müsste Ihnen auf Nachfrage den Termin nennen, wenn Sie es aber nicht tut, gäbe es keine direkte Sanktionsmöglichkeit.

Ein Wechsel der KITA bedarf Ihrer Zustimmung, wenn die Mutter es trotzdem tut, bliebe nur der Weg zum Familiengericht. Es müsste dann auf Antrag über die elterliche Soege oder Teile davon entschieden werden.

Sie dürfen natürlich telefonieren, wird es verweigert gilt das oben Gesagte.

Ihre EX kann auch nicht den Kontakt zu Dritten verbieten, dass ist allein Ihre Sache.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Bewertung des Fragestellers 1. November 2011 | 07:40

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