Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Der Ausschluss des Umgangsrechts durch Ihre Exfreundin ist rechtswidrig. Das Kind lebt im Schwerpunkt bei der Mutter und Ihnen steht daher ein Recht auf Umgang zu. Die Frage der elterlichen Sorge ist dabei zunächst nicht von vorrangiger Bedeutung. Eine Einschränkung des Umgangs, oder gar ein Ausschluss kommt nur in Fällen in Betracht, wenn das Kindeswohl massiv gefährdet wäre. Beispiele wären Drogenmißbrauch durch den Vater oder nachgewiesener sexueller Mißbrauch. Ihre Angaben belegen, dass es offensichtlich keinen Grund gibt, um den Umgang in irgendeiner Form einzuschränken. Wenn Ihre Exfreundin meint, dass es dem Kind bei Ihnen nicht gut geht, müsste Sie konkrete Tatsachen benennen. Desweiteren kann die Mutter dem Kindesvater nicht vorschreiben, was genau er in der Zeit des Umgangs mit dem Kind macht oder unternimmt. Auch unterschiedliche Ansichten oder Erziehungsstile müssen hingenommen werden. Die Grenze bildet das Kindeswohl, aber objektiv betrachtet und nicht aus der subjektiven Sicht der Mutter.
Sie sollten der Exfreundin schriftlich eine Frist setzen zur Wiederaufnahme des Umgangs in der bisherigen Form. Sollte Sie ablehnen, müssten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie können auch das Jugendamt um Unterstützung bitten, allerdings kann dieses nichts machen, wenn die Kindesmutter eine Vermittlung verweigert.
Sie sind als Inhaber der elterlichen Sorge berechtigt direkten Kontakt mit der KIGA und auch dem Kind direkt aufzunehmen. Die Zustimmung der Mutter brauchen Sie nicht. In der eigenen Wohnung hat die Mutter das Hausrecht, wenn Sie also gegen den Willen dort auftauchen, könnte es Probleme geben. Wenn es keine einvernhemliche Lösung gibt, müsste der Umgang vom Gericht festgelegt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Hallo Herr Wöhler
Vielen dank für ihre schnelle Antwort. Diese hat mit schon etwas weiter gebracht.
Ich hab da aber noch in paar Fragen.
Wie sieht es aus, wenn ich die Frist zur Wiederaufnahme gesetzt habe, aber keine Reaktion oder Antwort bekomme. Dann aber eigenmächtig wieder aufnehme und meine Kleine vom KIGA abhole, obwohl ich es der Mutter kurz vorher mitteile (z.B. per SMS)? Was ist wenn ich nix sagen würde?
Dürfen mir die Betreuer der KITA den Kontakt verbieten, wenn es die Mutter ihnen gesagt hat?
Nach meinem Telefonat mir der KITA am Do. wurde mir gesagt, dass meine EX ein Gespräch wegen unserem Kind beantragt hat, wegen dem evtl. Gruppenwechsel. Muss meine EX mir diesen Termin mitteilen, wenn ich es verlange (was ich schon getan habe), oder darf mir der KIGA ohne wissen der Mutter den Termin nennen?
Es könnte passieren, dass die Mutter meine Kleine zu ihrem Praktikumsplatz (auch eine KITA), ca. 65km vom Wohnort entfernt, mitnimmt. Muss ich dazu gefragt werden und kann dieser Aktion widersprechen oder kann sie dies eigenmächtig? Es wäre ja ein Kindergartenwechsel und ist ja ein Wechsel aus dem gewohnten Umfeld des Kindes (Freunde usw.)
Auf mein ständiges Nachfagen (per SMS) was mir vorgeworfen wird habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Auf den Hinweis von mir,
Zitat: „Weist du eigentlich, dass das gerade rechtswidrig ist, was du da gerade abziehst?"
Antwort
Zitat: „Nein ist es nicht, da ich auf Anweisung handele und mich sonst strafbar mache…"
Wirft sie mir mit dieser Äußerung eine Straftat vor?
Ich habe nichts gesetztwidriges getan. Wie reagiere ich richtig?
In der Familie meiner EX sind 3 (u.a. meine EX) von 4 Personen regelmäßig in Psychologischer Behandlung. Was ja erst mal nix verwerfliches ist. Es könnte sein, das meine EX mir vorwirft, ich würde das Kind negativ gegen die sie beeinflussen. Was ich nie tun würde und werde. Ich will einen Vernünftigen Umgang der Eltern zugunsten unserer Kleinen.
Dann stellt sich die Frage: Wäre das auch eine Straftat? (welche sie mir vorwirft)
Es sind alles NUR Vermutungen. Dieser Vorwurf (psychologisch) und die beiden Dinge aus Ihrer ersten Antwort (Drogenkonsum des Vaters, Mussbrauch) fallen definitiv weg.
Darf sie verweigern, dass ich mir meiner Tochter telefoniere? Ich würde es ankündigen damit die mich mal nicht abwiest. Es wäre ein vorerst ein bisschen Kontakt zu meiner Tochter zu haben.
Darf sie mir den Kontakt zu Ihrer Mutter, Schwester oder anderen Verwanden verbieten, bei denen ich mich nach unserem Kind erkundige?
Man komm von einer Frage zur anderen, aber ich denk das waren noch ein paar Eckpunkte, die sich gestern noch ergeben haben.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform nicht dazu gedacht ist, komplexe Sachverhalte vollständig zu klären und hierüber zu beraten. Ihr Fall benötigt aus meiner Sicht dringend anwaltliche Beratung und Vertretung.
Strafbar hat sich hier bisher keiner gemacht, soweit ich das beurteilen kann. Sie sind berechtigt das Kind von der KIGA abzuholen, nur wird dadurch das Problem nicht gelöst. Die Betreuer dürfen nicht den Kontakt verbieten, weil Sie beide die elterliche Sorge haben. Für die Einrichtungen sind diese Fälle aber schwierig, weil Sie nicht in der Lage sind, selbst die Rechtslage zu prüfen. Ihre EX müsste Ihnen auf Nachfrage den Termin nennen, wenn Sie es aber nicht tut, gäbe es keine direkte Sanktionsmöglichkeit.
Ein Wechsel der KITA bedarf Ihrer Zustimmung, wenn die Mutter es trotzdem tut, bliebe nur der Weg zum Familiengericht. Es müsste dann auf Antrag über die elterliche Soege oder Teile davon entschieden werden.
Sie dürfen natürlich telefonieren, wird es verweigert gilt das oben Gesagte.
Ihre EX kann auch nicht den Kontakt zu Dritten verbieten, dass ist allein Ihre Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht