Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage Ihrer Informationen wie folgt beantworten:
Auch wenn gemeinsame Sorge besteht, dürfen Sie das Kind nicht eigenmächtig übers Wochenende zu sich nehmen.
Natürlich darf auch die Mutter den Umgang des Kindes zu seinem Vater nicht eigenmächtig unterbinden.
Sie sollten kurzfristig eine Umgangsregelung beim Familiengericht beantragen, damit das Recht Ihres Partners auf Umgang mit seinem Kind durchgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen