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Kauf einer Eigentumswohnung - Materialkosten für die Renovierungsarbeiten steuerlich geltend machen

| 22. Dezember 2006 11:34 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers

Guten Tag,
Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen. Die erforderlichen Renovierungsarbeiten möchte ich in Eigenleistung durchführen.
Meine Fragen:
1. Kann ich die Materialkosten für die Renovierungsarbeiten steuerlich geltend machen ?
2. Für den Kauf der Wohnung muß ich ein Darlehen aufnehmen. Kann ich die Schuldzinsen steuerlich geltend machen ?
3. Ich habe gehört, daß die Möglichkeit einer linearen Abschreibung für den Kauf einer Gebrauchtimmobilie besteht. Ist dieses richtig ?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sofern Sie die Eigentumswohnung nach dem Erwerb vermieten wollen, lassen sich alle Ihre Fragen mit "Ja" beantworten. Diese Aufwendungen sind dann als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Die Anschaffungskosten, soweit sie nicht auf den Grund und Boden entfallen, können Sie dabei mit 2% jährlich (bei Fertigstellung der Wohnung nach dem 31.12.1924) bzw. 2,5% jährlich (bei Fertigstellung vor dem 01.01.1925) abschreiben.

Bei einer Eigennutzung der Wohnung gehören Ihre Aufwendungen allerdings zu den Kosten der privaten Lebensführung, die steuerlich unbeachtlich sind.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Achim Schroers
Rechtsanwalt

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