Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sofern Sie die Eigentumswohnung nach dem Erwerb vermieten wollen, lassen sich alle Ihre Fragen mit "Ja" beantworten. Diese Aufwendungen sind dann als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Die Anschaffungskosten, soweit sie nicht auf den Grund und Boden entfallen, können Sie dabei mit 2% jährlich (bei Fertigstellung der Wohnung nach dem 31.12.1924) bzw. 2,5% jährlich (bei Fertigstellung vor dem 01.01.1925) abschreiben.
Bei einer Eigennutzung der Wohnung gehören Ihre Aufwendungen allerdings zu den Kosten der privaten Lebensführung, die steuerlich unbeachtlich sind.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
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