Sehr geehrter Rechtssuchender,
Nein, es gibt keine Mindestvermietungszeit. Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung darf absetzen, wer ein Haus vermietet.
Die Vermietung darf allerdings nicht nur dazu dienen um Steuern zu sparen. Dann können die Verluste aus vermietung und Verpachtung mit dem Argument gestrichen werden, dass der Vermieter niemals die Absicht hatte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen.
Vorsicht ist daher geboten, wenn man das objekt verbilligt, also unter der ortsüblichen Miete vermietet. Hier gibt es genaue Untergrenzen. Sicherer ist es daher das Objekt zur ortsüblichen Miete zu vermieten.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 19.07.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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19.07.2005
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15:05
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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