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Kann die Mutter einfach mehr als 500km vom die Vater von die Kindern umzehen

17. Mai 2019 21:47 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Moin,
Die Mutter von meine Kindern hat entscheiden nach Freiburg umzuziehen weil der Freund von ihr ein neuen Job in Freiburg gefunden hat. Die wohnen noch in xxxxx, meine Kindern sind 5 Jahre alt.

Im Moment wohne in London (Ich bin Sekundiert für ein Jahr in London), aber ich habe meine Wohnung noch in Hamburg und ich bin noch in Hamburg Angemeldet. Meine Arbeitgeber ist in Hamburg.

Kann Sie so einfach ins Anderen Stadt fast 800km weit weg von die Vater von die Kindern umziehen?

Danke,
SD

17. Mai 2019 | 22:21

Antwort

von


(2332)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ich gehe bei meinen Ausführungen davon aus, dass Sie und die Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht haben. Das bedeutet, dass beide Elternteile die Pflicht, aber auch das Recht haben, sich um die Kinder zu kümmern.

Die Wahl des Aufenthaltsorts der Kinder gehört zu den besonders wichtigen Angelegenheiten des Sorgerechts mit der Folge, dass die Mutter nicht allein entscheiden darf, wohin sie mit den Kindern umzieht. Hier haben Sie also ein Mitspracherecht.


2.

Der Umzug in eine andere Stadt betrifft das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Bestandteil des Sorgerechts und da Sie, von ich ausgehe, das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen Sie auch gemeinsam entscheiden, wo die Kinder künftig ihren Lebensmittelpunkt haben werden.

D. h., die Mutter benötigt Ihre Zustimmung zu dem geplanten Umzug nach Freiburg.

Wenn die Kindesmutter ohne Ihre Zustimmung umzieht, macht sie sich der Kindesentziehung schuldig.


3.

Sie sollten der Mutter also schriftlich untersagen, umzuziehen.

Dann muss die Mutter eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, sofern sie bei ihrer Entscheidung, nach Freiburg umzuziehen, bleiben will.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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