Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Jugendamt kann eine solche Haaranalyse von Ihnen nicht fordern bzw. anordnen.
Es bedarf hierzu eines richterlichen Beschlusses. Hierfür müsste ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung beim zuständigen Familiengericht eröffnet werden. In diesem Verfahren werden Sie angehört. Erst nach erfolgter Anhörung wird dann das Gericht darüber entscheiden, ob ein solcher Test angeordnet werden wird.
Hier können Sie dann in einem Verfahren auch Ihre Situation darstellen, zudem mitteilen, dass Sie einem Bluttest zustimmen würden, etc.
Insofern sollten Sie sich zunächst keine Sorgen machen. Selbstverständlich können Sie auch ohne gerichtliches Verfahren gegenüber dem Jugendamt mitteilen, dass Sie einem Bluttest zustimmen, nicht aber einer Haaranalyse.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht