Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da mir der exakte Inhalt der verschiedenen Verfahren und die Entscheidungsgründe nicht bekannt sind, lässt sich zu den in der Vergangenheit liegenden Verfahren nicht viel sagen.
Es ist aber nun im laufenden Verfahren von immenser Bedeutung, dass hier ein neutraler, vorher nicht mit der Sache befasster Sachverständiger bestellt wird.
Einen vom Verfahrensbeistand vorgeschlagenen Sachverständigen, noch dazu den eigenen Ehemann, sollten Sie bzw. Ihr Anwalt ablehnen. Ihnen und Ihrem Anwalt steht es frei, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten.
Hier sollten Sie auf die Erfahrung des Anwaltes vertrauen, da dieser ( sofern er sich regelmäßig mit dem Familienrecht beschäftigt) sicherlich schon vielfach gute Sachverständige erlebt hat.
Es ist nicht erkenntlich, warum eine stationäre Unterbringung der Unterbringung beim Vater vorgezogen werden könnte. Auch hierzu fehlt tiefere und detaillierte Kenntnis der Vorgänge.
Es ist aber zudem unverständlich, weshalb die gesundheitlichen Schwierigkeiten des Kindes nicht Thema sein sollten. Der Sachverständige wird hiervon auch Kenntnis erlangen und dies in das Gutachten einbeziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Hallo, vielen Dank für die Hinweise.
Die Kindesmutter hatte vermehrt Umgänge ausgeschlossen, angeblich weil die Tochter bei anderen Frauen schlief, während ich arbeiten gegangen bin (Umgangswochenenden) Nachweisbar war das nie. Die Tochter hat dem damaligen Verfahrensbeistand gesagt, sie möchte mich weiterhin sehen. Der Verfahrensbeistand hat der Tochter aber wortwörtlich eingeredet, dass es auch in Ordnung wäre, wenn sie den Vater nur an Stunden besucht. Das ist das, was mein Anwalt nie verstanden hat. Das Kind hat letztes Weihnachten so stark geweint, weil sie nicht bei mir schlafen durfte (der Übernachtungskontakt wurde einfach so mal dank Verfahrensbeistand unterbrochen, was das Gericht auch folgte) Gründe waren hier angeblicher Loyalitätskonflikt und damit das Kind zur Ruhe kommt. Die Tochter hat zu dem Zeitpunkt sehr stark gelitten und würde mich auch nicht wundern, dass sie dadurch noch mehr einen Schaden erlitten hat. Hinzu kommt, dass die Kindesmutter im Beisein von der Tochter ebenfalls laut und aggressiv mir gegenüber wird und auch schon in deren Beisein mich geschlagen hat. Das Jugendamt sagte nur, ich leide unter Wahnvorstellungen, sprich ich werde erst garnicht ernst genommen. Hinzu kommen die ständige Partnerwechsel der Kindesmutter, was noch nicht einmal die Familienhilfe wusste. Natürlich hat man es so argumentiert, da die Familienhilfe es nicht wusste, stimmt es auch nicht, obwohl sich nach der Trennung von ihrem jetzigen Ehemann der neue Freund noch bei mir vorgestellt hat (mittlerweile hat die Kindesmutter das dritte Kind bekommen). Die Kindesmutter sagt selber, dass sie keine Nähe zu meiner Tochter seit Geburt der anderen Tochter aufbauen kann, was auch die Tagesklinik bestätigte. Die Kindesmutter stellt natürlich den Bericht als Missverständnis hin und das Jugendamt, was selber noch dabei war, geht nicht weiter darauf ein, sondern stellt sich parteiisch für die Kindesmutter gegen mich und belächelt zudem den Ernst der Lage noch.
Der Sachverständiger (hatten bereits vor Jahren ein Gutachten, was miserabel war) ist nicht auf die Diagnosen der Kindesmutter eingegangen, hat sie aber danach gefragt. Mittlerweile liegen die Diagnosen 10 Jahre zurück, aber wenn man Emotional instabile Persönlichkeitsstörung, depressive Episode mit und ohne psychotische Symptome und akute Belastungsreaktion und Persönlichkeitsstörung näher anschaut, dürfte einem mulmig werden. Das Gericht aber meinte nur, dass das Gutachten keine Fehler hätte und dass die Diagnosen damals gestellt wurden sind (Sprich geheilt sind). Ich möchte der Kindesmutter auf keinen Fall etwas unterstellen, jedoch zeigen ihre ganzen Verhaltensweisen mir gegenüber beim Umgang (Übergabe) und das, was mir die Kleine erzählt, dass es mit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen ist. Außerdem muss die Kleine jetzt nun zum zweiten Mal innerhalb von 3 Jahren die Klasse in der Schule wiederholen. Auch darauf ist das Gericht, wie die Kindeswohlgefährdung, Schlagen, Essen auf der Straße, überhaupt nicht eingegangen.
Wir hatten schon einmal zum ersten Gutachten einen neutralen Gutachter vorgeschlagen, auf den Vorschlag ist das Gericht nicht im Geringsten eingegangen, da das Gericht ihre eigenen Experten hat. Eine stationäre Unterbringung sollte deshalb in Erwägung erzogen werden, da das Kind nicht einem Loyalitätskonflikt unterzogen wird und endlich zur Ruhe kommen soll. Die enge Bindung zum Vater wird risikolos ignoriert, weil scheinbar hier nur das wirtschaftliche Interesse der Tochter im Vordergrund steht. Man will krampfhaft versuchen, dass das Kind entweder bei der Kindesmutter verbleibt oder eben in eine stationäre Einrichtung untergebracht wird, weil es nur durch die Aussagen der Kindesmutter zu der Erkenntnis kommt. Der Verfahrensbeistand wollte ebenso mir einen Hausbesuch abstatten, was er dann wortwörtlich unterlassen hatte, da die Sache ja sicher sei, dass ich die Tochter beeinflussen soll, dass sie bei mir wohnen möchte, weil sie ansonsten die Mama und ihre Geschwister nie wieder sieht (das war ausgerechnet die Aussage in dem Bericht der Tagesklinik, den die Kindesmutter gegeben hat, indem es der Tochter sagt, wenn sie nicht hört, kommt die Tochter dahin, wo die anderen Kinder sind, die nicht hören, sprich in ein Heim) Auch darauf ist man nicht eingegangen, obwohl dies schriftlich fixiert ist. Das Jugendamt sagte nur, sie haben der Kindesmutter Vorschläge gemacht (und mich als Sorgeberechtigter garnicht erst eingeweiht) wie es ist, wenn ein Kind für eine Weile mal nicht zuhause ist. Da frage ich mich ernsthaft, ob hier nicht das Jugendamt die meiste Verantwortung dafür trägt.
Ich hoffe, dass ich dazu noch Informationen von Ihnen erlangen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
im Grunde genommen kann ich hierzu nicht viel mehr als das bereits Gesagte erklären.
Ihr Anwalt sollte dringend das bisherige Verfahren in Frage stellen und gegebenenfalls alle Instanzen ausschöpfen.
Es ist ganz erheblich von Bedeutung, dass nunmehr ein neutraler Sachverständiger mit der Sache befasst wird, welcher auch sämtliche entscheidungserheblichen Kriterien in das Gutachten mit einbezieht.
Es darf nicht hingenommen werden, dass ein Verfahrensbeistand Besuche bei Ihnen absagt bzw. nicht durchführt.
Er ist für das Kind da, nicht für die Mutter und hat daher beide Elternteile zu sprechen, um sich ein BIld der Lage zu machen.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Türk
Rechtsanwältin