Sehr geehrte Frau Anwalt,
sehr geehrter Herr Anwalt,
ich habe meine Steuererklärung für 2014 noch nicht gemacht, würde Sie aber gerne noch abgeben!!!
Daraus erhoffe ich mir eine Steuererstattung von ca. 900 €.
Die Verjährungsfrist von 4 Jahren scheint verstrichen
Bruttolohn (nichtselbständige Arbeit) im Jahr 2014: 11700 €
Also unter dem Grundfreibetrag. Ich habe aber Lohnsteuer gezahlt.
Ab dem 01.07.2014 habe ich für 2 Monate ALG1 bezogen.
Ist es nicht so, dass ich durch den Bezug von ALG1 verpflichtet bin eine Steuererklärung abzugeben?
Ist es anderweitig möglich vom Finanzamt z. B. aufgefordert zu werden eine Steuererklärung zu machen?
Zur Info:
2015, 2016 und 2017 war ich Student (im Inland und Ausland) und habe ebenfalls keine Steuererklärung abgegeben.
2018 war ich für 3 Monate beruflich tätig (nichtselbständig Arbeit)
Seit dem Jahr 2013 habe ich keine Steuererklärung mehr abgegeben.
Um das Jahr 2014 geht es mir in meinem Fall hauptsächlich, wie oben geschildert!
Zur weiteren Info:
2018 war ich beruflich tätig (nichtselbständig Arbeit) und habe auch zeitweise ALG1 bezogen. Ich hatte ein Gewerbe (selbständige Arbeit) angemeldet, aber keine Erträge erwirtschaftet und habe dieses Gewerbe nach einem Monat wieder abgemeldet.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist für 2014 Festsetzungsverjährung eingetreten - da das Finanzamt sich aber ausdrücklich darauf berufen muss, können Sie es durchaus probieren. Beachten Sie: wenn keine Erstattung rauskommt, liegt eine Steuerstraftat vor. Daher sollten Sie sich mit der Erstattung sicher sein - die Abgabe wäre bei einer Nachzahlung als Selbstanzeige zu werten!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.