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Ich fühle mich um meine Abfindung betrogen

| 2. September 2012 18:42 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Folgender Sachverhalt:
Mein Arbeitgeber, Größter in Bonn, hat mir Mitte Juni 2012 ein Abfindungsangebot wie folgt unterbreitet:
Bei Aufhebung des Arbeitsplatzes bis 30.06.2012 Erhalte ich X Euro, danach X-40T€.

Es wurde also Druck auf eine schnelle Entscheidung aufgebaut.
Ich habe die Auflösung zum 30.06. durchgeführt. Laut Vertrag ist die Aufhebung freiwillig von mir angestrebt worden, in Realität besteht natürlich schon Druck von Seiten des Arbeitgebers, da er ja mir individuell ein Angebot unterbreitete. Motivation ist wahrscheinlich ein seit Jahren hoher Krankenstand wg chronischer Krankheit.

Ab 1.7. wurde dann mein Betrieb in einen anderen Konzernbetrieb überführt, was aber natürlich allen Beteiligten auch Mitte Juni bekannt war. Die Übernahme in den neuen Betrieb war in meinem Fall aufgrund von Betriebsvereinbarungen nicht gefährdet. Die Beratung über die Abfindung erfolgte durch eine Mitarbeiterin, die sowohl für den alten als auch für den neuen Betrieb zuständig ist.

Dann habe ich danach im Juli erfahren, dass in dem neuen Betrieb ein Abfindungsprogramm ab Juli aufgelegt wurde, dass in meinem Fall zu einer Abfindung von X+49T€ geführt hätte.

Ich fühle mich über's Ohr gehauen und möchte nun erfragen, ob eine Klage auf Anwendung des Abfindungsmodell ab 1.7. assichtsreich wäre, da mr ja gesagt wurde, dass ich bei Aufhebung des Vertrages ab 1.7. X-40t€ erhalten würde, in Wirklichkeit aber X+49T€ erhalten hätte. Oder ob ich es bei einer moralischen Entrüstung belassen muss.

Noch eine Information: die Verhandlungen über meine Abfindungen wurden mündlich geführt, ich habe keinen schriftlichen Nachweis. Mir sind aber die Gesprächspartner namentlich bekannt.

Ich benötige ggfs. Rechtsbeistand bei Klage, bitte daher nur Antworten, wenn Ihre Praxis nahe Bonn liegt.

2. September 2012 | 19:30

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Der Vertrag zur Abfindung könnte nach § 123 Abs. BGB wegen arglistiger Täuschung angefochten werden und nach § 140 BGB als Umdeutung angepasst werden.

Hierzu müsste bereits zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen festgestanden haben, dass es nach dem 01.07.12 zu der Regelung x+49T € kommt, ausreichend ist zumindest die Feststellung, dass die Ankündigung x-40T€ nie wirklich geplant war. Gegebenenfalls gibt es hierzu beim Betriebsrat entsprechende Informationen oder anderweitige Ansatzpunkte, z.B. Mitteilunge gegenüber anderen Mitarbeitern o.ä. Unbeachtlich ist dabei die Formulierung „freiwillig", denn dies kann sich nur auf den gesamten Sachverhalt beziehen. Bei Kenntnis des wahren Sachverhaltes hätten Sie freiwillig den Aufhebungsvertrag nicht geschlossen.

Sollte tatsächlich der ursprüngliche Plan die Ihnen unterbreitete Regelung gewesen sein, so bleibt Ihnen lediglich die Entrüstung über das Vorgehen.

Sofern Sie Anhaltspunkte, zumindest im Ansatz, finden, dass der ursprüngliche Plan (x-40T€) nie eine Option war, bestehen in einem gerichtlichen Verfahren Erfolgsaussichten. Gern kann ich für sie unbeachtlich der Entfernung tätig werden.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________

E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info


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