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Hypothekenlöschung

20. Juli 2006 13:28 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Auf die meinem Bruder vor zehn Jahren überschriebene Immobilie besteht eine Hypothek, die vor dem Tod des Erblassers zu dessen Absicherung eingetragen und mit einer Lebensversicherung meines Bruders zugunsten meines Vaters abgesichert wurde. Jetzt soll ich - als Erbin meines inzwischen verstorbenen Vaters - der Löschung dieser Hypothek zustimmen. Kann ich vor der Löschung einen finanziellen Anspruch stellen? Ich hatte seinerzeit der Überschreibung zugestimmt.

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Sie sind Erbin Ihres Vaters geworden und damit in seine Rechtsposition eingerückt. Wenn Ihrem Vater noch im Zeitpunkt seines Todes eine durch die Hypothek gesicherte Forderung gegen Ihren Bruder zustand und diese Forderung bis heute nicht erloschen ist, dann können Sie jetzt diese Forderung noch geltend machen. Bestand diese Forderung allerdings schon beim Tod Ihres Vaters nicht mehr oder ist sie aus irgendwelchen Gründen danach erloschen, dann können Sie selbige auch nicht mehr geltend machen. Überprüfen Sie also, was genau die Grundlage für die Eintragung der Hypothek war und ob diese Grundlage heute noch Bestand hat. Allein der Umstand, dass eine Hypothek im Grundbuch eingetragen ist, bedeutet nicht, dass derjenige, zu dessen Gunsten sie eingetragen wurde, heute noch etwas hieraus geltend machen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Hilfe geben. Sie können gern die Nachfragefunktion nutzen, um den Hintergrund der Hypothek zu verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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