Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Sie sind Erbin Ihres Vaters geworden und damit in seine Rechtsposition eingerückt. Wenn Ihrem Vater noch im Zeitpunkt seines Todes eine durch die Hypothek gesicherte Forderung gegen Ihren Bruder zustand und diese Forderung bis heute nicht erloschen ist, dann können Sie jetzt diese Forderung noch geltend machen. Bestand diese Forderung allerdings schon beim Tod Ihres Vaters nicht mehr oder ist sie aus irgendwelchen Gründen danach erloschen, dann können Sie selbige auch nicht mehr geltend machen. Überprüfen Sie also, was genau die Grundlage für die Eintragung der Hypothek war und ob diese Grundlage heute noch Bestand hat. Allein der Umstand, dass eine Hypothek im Grundbuch eingetragen ist, bedeutet nicht, dass derjenige, zu dessen Gunsten sie eingetragen wurde, heute noch etwas hieraus geltend machen kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Hilfe geben. Sie können gern die Nachfragefunktion nutzen, um den Hintergrund der Hypothek zu verdeutlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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