Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Immobilie steht im Alleineigentum des Ehemannes. Stirbt er, erben seine Ehefrau und sein Kind nach der gesetzlichen Erbfolge jeweils zur Hälfte, wenn es kein Testament gibt. Ehefrau und (eigenes) Kind bilden also eine Erbengemeinschaft und werden insofern aufgrund gesetzlicher Erbfolge nach Vorlage eines Erbscheins ins Grundbuch eingetragen.
Stirbt danach die Ehefrau und wird von ihrer Tochter beerbt, tritt diese in die Erbengemeinschaft ein.
Also: die Ehefrau beerbt den verstorbenen Ehemann zur Hälfte und damit erhält sie auch das hälftige Eigentum an der Immobilie. Ihr Kind beerbt dann wiederum sie. Das Kind der Ehefrau beerbt den Ehemann aber nicht und hat bei dessen Tod auch keinen Anspruch auf einen Teil des Hauses.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen