Mein Bruder hat Ende der 70er den väterlichen Hof ( ca 33 ha, davon auch beträchtliche Waldgrundstücke) in Niederbayern übertragen bekommen. Die weiteren Geschwister - meine zwei jüngeren Schwestern und ich - sind mit lächerlichen Geldbeträgen abgespeist worden: DM 8000.-, bzw. 20000 für die Schwester, die 5 Jahre als unbezahlte Magd am Hof arbeitete, bis sie heiratete. Wir haben später vom Vater noch ein paar Tausend zugesteckt bekommen, aber das war von seinem Ersparten. Im Januar 2005 ist unser Vater verstorben. Ein Jahr später hat unser Bruder ein Waldgrundstück an einen großen Autohersteller verkaufen können, für eine Summe, die vielleicht an eine Million Euro heranreicht.(Mein Bruder lässt sich nicht darüber aus). Mein Bruder und seine Frau haben bald darauf ihren Ferkelbetrieb aufgelöst und den Grund verpachtet, leben aber weiterhin auf dem Hof. Meine Frage: Gibt es noch eine Chance für uns Schwestern, einen Pflichtteil von diesem Verkaufserlös einzuklagen? Oder ist mit dem Hofübergabevertrag jede Forderung auch hinsichtlich späterer Zugewinne hinfällig geworden?
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Bei der Hofübertragung handelt es sich um eine Art der gemischten Schenkung. Diese liegt nunmehr über zehn Jahre zurück, daher erscheint ein Pflichtteilsergänzungsanspruch als nicht mehr gegeben. Prüfen Sie jedoch den notariellen Übergabevertrag, ob hier auf den Todesfall der Eltern nicht eine Regelung neben der Abfindungssumme der nicht zum Zuge gekommenen Geschwister oder eine andere Sie begünstigende Regelung zu finden ist.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
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Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -