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Hauverkauf Berliner Testament

| 17. August 2019 17:50 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Zusammenfassung

Berliner Testament und Verfügungsfreiheit

Ich habe eine Frage zum Berliner Testament
Zu vererben steht nur das Elternhaus, keinerlei Barvermögen oder ähnliches.
Wenn keines der erbberechtigten Kinder nach dem Tod eines Elterteils sein Pflichtteil einfordert, kann der noch lebende Elterteil dass Haus, wann immer er möchte, verkaufen?
Muß er seine Kinder davon unterrichten?
Braucht er sogar deren Zustimmung?
Oder muß er gar seinen beiden Kinder den Pflichtteil des verstorbenen Elternteils ausbezahlen um das Haus verkaufen zu können?

Sehr geehrter Fragesteller,
die Beantwortung Ihrer Frage hängt von dem Inhalt des Testaments ab. Ich unterstelle, dass sich die Ehepartner in dem Testament als "Alleinerben" eingesetzt haben und nicht als Vorerben.
Als Alleinerbe kann der überlebende Elternteil das Haus, wann immer er will, verkaufen. Er muss seine Kinder nicht davon unterrichten und braucht nicht deren Zustimmung. Er braucht seinen Kindern auch nichts auszuzahlen, um das Haus verkaufen zu können. Er ist frei in seinen Entscheidungen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 18. August 2019 | 10:15

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