Sehr geehrter Fragesteller,
die Beantwortung Ihrer Frage hängt von dem Inhalt des Testaments ab. Ich unterstelle, dass sich die Ehepartner in dem Testament als "Alleinerben" eingesetzt haben und nicht als Vorerben.
Als Alleinerbe kann der überlebende Elternteil das Haus, wann immer er will, verkaufen. Er muss seine Kinder nicht davon unterrichten und braucht nicht deren Zustimmung. Er braucht seinen Kindern auch nichts auszuzahlen, um das Haus verkaufen zu können. Er ist frei in seinen Entscheidungen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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