Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich basierend auf den vorliegenden Informationen gerne beantworte.
In Ihrem Fall ist ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung nicht entstanden.
Der Anspruch auf Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung (gemäß § 1a
Kündigungsschutzgesetz) ist davon abhängig, dass der Arbeitgeber dem gekündigten Arbeitnehmer in der Kündigung das Angebot auf die Abfindung macht. Dieses Angebot steht dann unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.
In Ihrem Fall fehlt nach Ihren Angaben in der Kündigung ein solches Angebot Ihres Arbeitgebers.
Sollten Sie begründete Zweifel an der Richtigkeit und damit Wirksamkeit der Ihnen gegenüber ausgesprochenen Kündigung haben, kann ich Ihnen nur dringend raten, Klage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben.
ACHTUNG FRIST!
Ich möchte Sie an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Klage spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Da Sie die Kündigung am 29.01. erhalten haben, müssen Sie also spätestens am kommenden Montag, den 19.02.07 Klage einreichen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Für eine weitere Beratung oder Vertretung stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
hallo, im arbeitsvertrag steht bei mir das ich zu 60% in der gekündigten abteilung (fili) angestellt bin und zu 40 % in einer die nicht aufgelöst (wareneingang) wird. die gekündigte abteilung (fili) wird zu ca 10% von einer anderen mitarbeiterin übernommen und die wo ich 40% (WE)angestellt bin zu 100% von einem kolegen, habe ich hier eine chance vor dem arbeitsgericht.
mfg bodo junker
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
die Chancen im Arbeitsgerichtsprozess lassen sich nicht aufgrund der bisher von Ihnen mitgeteilten Informationen einschätzen, da sie von mehreren Faktoren abhängig sind.
Ihre Frage hängt u.a. davon ab, wie lange Sie und Ihre Kollegen bereits im Unternehmen beschäftigt sind, wie alt sie sind etc. – Außerdem spielt die Organisation und das Verhalten Ihres Arbeitgebers eine gewichtige Rolle, z.B. die Frage, ob er momentan Arbeitnehmer einstellt etc.
Sie merken, dass dies nicht hier in einer kurzen Onlineberatung zu erledigen ist. Sie sollten sich deshalb unbedingt am MONTAG von einem Anwalt beraten lassen oder zumindest vorsorglich Klage erheben. DENKEN SIE AN DIE FRIST!!!
Sie können den Prozess natürlich auch ohne Anwalt führen. Im Regelfall entstehen Ihnen hier keine Kosten. - Empfehlen kann ich Ihnen das aber nicht, da gerade im Arbeitsrecht auch die Prozesstaktik ein wichtiger Faktor für den Erfolg eines Verfahrens ist.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt