Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als leiblicher Abkömmling haben Sie trotz des Testaments einen Pflichtteilsanspruch aufgrund des Ablebens Ihrer Mutter.
Hier sollten Sie um Auskunft hinsichtlich der Höhe des Nachlasses am Todestag bitten und sodann Ihren Pflichtteilsanspruch beziffern. Die Auskunft sollte von der Gegenseite auch wennmöglich an Eidesstatt versichert werden. Gegebenenfalls können Sie auch ein Nachlaßverzeichnis anfordern. Die Höhe des Anspruchs besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Bezüglich Ihres Vaters sind alle Ansprüche verjährt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt