Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als leiblicher Abkömmling haben Sie trotz des Testaments einen Pflichtteilsanspruch aufgrund des Ablebens Ihrer Mutter.
Hier sollten Sie um Auskunft hinsichtlich der Höhe des Nachlasses am Todestag bitten und sodann Ihren Pflichtteilsanspruch beziffern. Die Auskunft sollte von der Gegenseite auch wennmöglich an Eidesstatt versichert werden. Gegebenenfalls können Sie auch ein Nachlaßverzeichnis anfordern. Die Höhe des Anspruchs besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Bezüglich Ihres Vaters sind alle Ansprüche verjährt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Sehr geehrter herr Anwalt,
habe nun an meinen Stiefvater geschrieben und um Auskunft über die Höhe des Nachlasses gebeten und Frist bis Ende Juli gegeben. Der Erbvertrag wurde zur Eröffnung von dem Notar ans Amtsgericht geschickt. Wie sieht das weitere Vorgehen für mich aus?
Die von Ihnen gesetzte Frist bis Ende Juli abwarten und falls Auskunft erfolgt, muss der pflichtteil berechnet werden und sodann eingefordert werden.
Falls keine Auskunft erfolgt, müssen Sie gerichtlich auf Auskunft klagen.
Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.