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Habe ich Anrecht auf ein Erbe von meinem Bruder?

25. November 2014 18:29 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Frank Phileas Lemmer

Meine Eltern hatten früher eine große Schreinerei, die gut lief. Die Eltern hatten mehrere Häuser, die als Erbe zwischen uns drei Brüdern aufgeteilt nwerden sollten. Auf Grund ausbleinemder Zahlungen ging es der Firma plötzlich schlechter und mein Vater packte zunächst hohe Hypotheken auf die Häuser, später verkaufte er diese um die Forma mit den Geldern zu retten. Dies gelang nicht. Mein einer Bruder (geb. 1948) übernahm die Firma und kaufte den Eltern das neben der Firma liegende Haus ab. Mein anderer Bruder (geb. 1946) kaufte den Eltern unser Elternhaus ab. Ich (geb. 1959) wurde überhaupt nicht gefragt und übergangen (habe lange Zeit auch gar nicht davon mitbekommen).
Nun, die Firma konnte dennoch nicht gerettet werden, das nebenliegende Haus wurde verkauft, mein Bruder und Familie verzog, starb 2012.
Mein anderer Bruder, der unser Elternhaus kaufte, verstarb 2011, seine Frau (meine Schwägerin) verstarb vor 4 Wochen. Aus dieser Ehe gab es 2 Söhne, die beide nicht in das Elternhaus einziehen wollen bzw. werden, da sie in Hamburg und Essen arbeiten und in eigenen Häusern wohnen.
Frage: Habe ich noch irgendein Anrecht auf ein Erbe? Wie könnte ich dies geltend machen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen der von Ihnen gebuchten Erstberatung wie folgt beantworten:

Leider sind Sie gegenüber Ihrem Bruder nicht erbberechtigt, erben also von Gesetzes wegen nichts. Etwas anderes würde nur gelten, wenn Ihr Bruder ein Testament hinterlassen hätte, in dem er Sie bedacht hätte. Dies ist nach Ihrer Sachverhaltsschilderung jedoch nicht anzunehmen.

Ein Anrecht auf ein Erbe von Ihrem Bruder besteht demnach nicht.

Da Ihre Eltern ihr Hausgrundstück seinerzeit (dies ist offenbar schon Jahrzehnte her) an einen Ihrer Brüder verkauft haben - was sie durften - wäre dieses Hausgrundstück auch nicht in die damalige Erbmasse gefallen.

Dass sonst noch nennenswertes Vermögen beim Tod Ihrer Eltern vorhanden war, dürfte angesichts der geschilderten Lage (Schieflage der Schreinerei, Hypotheken etc.) eher ausscheiden. Ich gehe daher davon aus, dass sich Ihre Frage auf das elterliche Wohngrundstück sowie das neben der ehemaligen Firma gelegene Hausgrundstück bezieht.

Dieses durften Ihre Eltern ebenfalls, ohne Einfluss auf spätere Erbansprüche, verkaufen.

Nach allem sehe ich vorliegend keinen Anhaltspunkt für ein Anrecht auf ein Erbe.


Ich hoffe dennoch, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten in der Beantwortung können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Dies gilt jedoch nicht für neue oder nun neu aufgetretene Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

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