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Gütertrennung - Zugewinngemeinschaft

| 27. Januar 2007 21:13 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir suchen nach einer vertraglichen Gestaltung unseres ehelichen Güterstandes, bei dem der Zugriff auf das Vermögen des jeweils anderen durch Dritte (finanzierende Banken) verhindert wird. Gleichzeitig soll aber im Falle einer Scheidung ein Zugewinnausgleich stattfinden. Beide Ehepartner waren bei Beginn der Ehe ohne Vermögen, im Laufe der nun ca. 15-jährigen Ehe wurden mehrere Immobilien, Firmenwerte und Depots jeweils nur auf den Namen des einen oder des anderen Ehepartners angeschafft. Derzeit besteht (seit Anfang der Ehe) Gütertrennung.
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27. Januar 2007 | 21:57

Antwort

von


(106)
Anwandener Straße 43
90431 Nürnberg
Tel: 0911 25395207
Web: https://www.Gabriele-Koch.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Ihre Vorstellungen entsprechen dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gem. § 1363 BGB . Dabei bleibt jeder Ehegatte Alleineigentümer seines Vermögens (§ 1363 II BGB ) und kann das auch selbständig verwalten und nutzen (§ 1364 BGB ). Eine Haftung für Schulden des anderen besteht grundsätzlich nicht, so dass auch Gläubiger nicht auf das Vermögen des anderen zugreifen können.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ehegatten Verbindlichkeiten gemeinsam eingehen, wenn einer für den anderen bürgt, oder bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs (§ 1357 BGB ), also für alles das, was die Familie zur täglichen Lebensführung benötigt wie z.B. Lebensmittel, Kleidung, kleinere Anschaffungen, evtl. auch eine Urlaubsreise etc.

Die einfachste Lösung wäre daher, die Gütertrennung aufzuheben und den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Das ist auch rückwirkend möglich.

Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüße
Gabriele Koch
Rechtsanwältin


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