Sehr geehrter Ratsuchender,
die vermutlich einfachste Lösung wäre, den bestehenden Vertrag dahingehend einvernehmlich zu ändern, dass die Geschäftsanteile der GmbH unabhängig von der bestehenden Vereinbarung beiden Ehepartner wertmäßig zu gleichen Teilen zustehen soll.
"Vermutlich" muss ich deshalb wählen, da ich den genauen Wortlaut dieser Vereinbarung nicht kenne, so dass sicherlich sinnvoll wäre, den Kollegen, der die Vereinbarung entworfen hat, mit der oben aufgeführten Vertragsänderung zu beauftragen.
Diese Änderungsklausel hätte dann bei entsprechender Formulierung, die aber der Ursprungsvereinbarung angepasst werden sollte, dass es sich nur auf diese Geschäftsanteile bezieht, es aber ansonsten bei der bisherigen Haftungsverteilung bleibt.
Eine andere Möglichkeit wäre die, den Vertrag insgesamt völlig neu zu gestalten, wobei dann dort auch klar gestellt wird, dass die ursprüngliche Vereinbarung einvernehmlich aufgehoben und außer Kraft gesetzt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Wenn ich Ihnen den Vertrag per Email schicke, würden Sie den neuen Entwurf machen? Muss eine notarielle Beurkundung gemacht werden, oder reicht das zivilrechtlich?
Wie hoch wäre Ihr Honorar?
Danke.
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte schicken Sie mir den Vorvertrag einmal, damit ich dann dazu ergänzend Stellung nehmen kann. Vermutlich wird eine notarielle Vereinbarung notwendig sein. Zu den Kosten kann ich erst etwas nach Einsicht in den vertrag sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle