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Gütergemeinschaft

22. Juni 2008 18:22 |
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Familienrecht


Beantwortet von


07:37

Meine Frau und ich haben vor 25 Jahren geheiratet und einen Ehescheidungsfolgevertrag gemacht. Danach hat meine Frau alles und ich nichts. Dieses ist deswegen gemacht worden, weil ich mich damals selbständig machen wollte und meine Frau aus dem Risiko raus sollte. Es war gut so, da ich Pleite gemacht habe. Nun ist die Sache überstanden und ich halte Geschäftsanteile an 2 GmbH`s, die erfolgreich sind. Nun möchte ich die Situation in so fern ändern, dass all unser Vermögen meiner Frau und mir zusammen gehört. Es kommt mir erstlinig auf die Geschäftsanteile an, die der ehelichen Gemeinschaft gehören sollen, und nicht mir alleine. Meine Frage ist also, wie kann ich diese Eigentumssituation ändern, bzw. wie muss ich einen Ehevertrag gestalten? Danke für Ihre Mühe.

22. Juni 2008 | 18:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


die vermutlich einfachste Lösung wäre, den bestehenden Vertrag dahingehend einvernehmlich zu ändern, dass die Geschäftsanteile der GmbH unabhängig von der bestehenden Vereinbarung beiden Ehepartner wertmäßig zu gleichen Teilen zustehen soll.

"Vermutlich" muss ich deshalb wählen, da ich den genauen Wortlaut dieser Vereinbarung nicht kenne, so dass sicherlich sinnvoll wäre, den Kollegen, der die Vereinbarung entworfen hat, mit der oben aufgeführten Vertragsänderung zu beauftragen.

Diese Änderungsklausel hätte dann bei entsprechender Formulierung, die aber der Ursprungsvereinbarung angepasst werden sollte, dass es sich nur auf diese Geschäftsanteile bezieht, es aber ansonsten bei der bisherigen Haftungsverteilung bleibt.


Eine andere Möglichkeit wäre die, den Vertrag insgesamt völlig neu zu gestalten, wobei dann dort auch klar gestellt wird, dass die ursprüngliche Vereinbarung einvernehmlich aufgehoben und außer Kraft gesetzt worden ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 22. Juni 2008 | 20:26

Wenn ich Ihnen den Vertrag per Email schicke, würden Sie den neuen Entwurf machen? Muss eine notarielle Beurkundung gemacht werden, oder reicht das zivilrechtlich?

Wie hoch wäre Ihr Honorar?

Danke.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juni 2008 | 07:37

Sehr geehrter Ratsuchender,


bitte schicken Sie mir den Vorvertrag einmal, damit ich dann dazu ergänzend Stellung nehmen kann. Vermutlich wird eine notarielle Vereinbarung notwendig sein. Zu den Kosten kann ich erst etwas nach Einsicht in den vertrag sagen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

ANTWORT VON

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