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Kurze Frage zu Ehevertrag

18. März 2025 22:43 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Vereinbarungen zur Gütergemeinschaft - auch deren zeitweise Aussetzung - sind nur durch einen Ehevertrag möglich. Der Ehevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden – sonst ist die Regelung unwirksam.

Ich habe eine Frage. Mein Mann und ich haben einen Ehevertrag gemacht. Wir haben gerade eine Ehekrise. Jetzt wollte ich nur kurz fragen, ob es theoretisch möglich wäre, dass ich meinem Mann schriftlich gebe bzw. wir schriftlich (unter uns als Eheleuten) vereinbaren, dass der Ehevertrag zum Beispiel für eine gewisse Zeitspanne (z.B. drei Monat) ausgesetzt  wird. Also dass der Ehevertrag "pausiert". (Und im Falle einer Trennung, dann diese drei Monate quasi nciht berechnet werden.) Ist so etwas möglich? Und rechtsbindend? Wenn mein mann und ich das auf einem Blatt Papier aufschreiben würden und beide quasi als Vereinbarung unterschreiben würden? (Auch ohne Notar, zu Hause.) Oder ist das dann nicht rechtsgültig.  Das wollte ich nur gerne wissen. Können Sie mir eine Antwort schicken? Vielen Dank! Viele Grüße
Wir haben eine Gütergemeinschaft. Und jetzt würde ich meinem mann anbieten, um sein Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Dass ich den Ehevertrag quasi für ein paar Monate aussetzen würde. (Ich würde es ihm eventuell schriftlich auf ein Blatt Papier schrieben mti meiner Unterschrift etc. ) Geht so etwas? Oder ist das nciht rechtskräftig, da zu Hause ohne Zeuge oder Notar geschrieben.

18. März 2025 | 23:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Gütergemeinschaft zu vereinbaren bzw. in diesem Falle zeitweise aufzuheben/auszusetzen ist nur durch einen Ehevertrag möglich. Dieser Ehevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden – sonst ist diese Regelung unwirksam.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Manuel Kruppe

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