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GmbH liquidieren obwohl nicht Insolvenzbedroht

25. Oktober 2013 17:25 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ivo Glemser

Zusammenfassung

Geschäftsführer einer GmbH können im Fall der Liquidation grundsätzlich Liquidatoren werden, § 66 I GmbHG

Ich bin alleiniger geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH.
Die Firma ist nicht insolvent bzw. insolvenzbedroht.
Ich würde die GmbH gerne liquidieren und zeitgleich bzw. 1-2 Monate danach ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis aufnehmen.

Darf ich das bzw. könnte es da irgendwelche Probleme geben? Ich würde mir für diese Liquidatorentätigkeit auch kein Geld zahlen.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung gerne nachfolgend beantworte.

In gesellschaftsrechtlicher Hinsicht ist es grundsätzlich möglich und durchaus üblich, dass im Fall der Liquidation der bzw. die Geschäftsführer Liquidator(en) einer GmbH werden. § 66 I GmbHG sieht dies auch als gesetzlichen Regelfall an.

In arbeitsrechtlicher Hinsicht könnte es erforderlich sein, den zukünftigen Arbeitgeber auf diese Tätigkeit hinzuweisen, wenn diese bei Arbeitsaufnahme noch besteht.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Gerne unterstützt Sie unsere Kanzlei bei Bedarf auch bei der Liquidation.

Mit freundlichen Grüßen

- Ivo Glemser -
Rechtsanwalt

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