Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung gerne nachfolgend beantworte.
In gesellschaftsrechtlicher Hinsicht ist es grundsätzlich möglich und durchaus üblich, dass im Fall der Liquidation der bzw. die Geschäftsführer Liquidator(en) einer GmbH werden. § 66 I GmbHG
sieht dies auch als gesetzlichen Regelfall an.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht könnte es erforderlich sein, den zukünftigen Arbeitgeber auf diese Tätigkeit hinzuweisen, wenn diese bei Arbeitsaufnahme noch besteht.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Gerne unterstützt Sie unsere Kanzlei bei Bedarf auch bei der Liquidation.
Mit freundlichen Grüßen
- Ivo Glemser -
Rechtsanwalt
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